Kommentar
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Jens Eumann über die Halbzeit im Prozess um das Grüne Gewölbe
Einbruch ist im Gesetz als "besonders schwerer Diebstahl" definiert - mit Strafe von bis zu zehn Jahren Haft. Nun lehrt der Diebstahl von Sachsens Kronjuwelen aus Dresdens Schloss aber, dass es professionell agierenden Einbrechern im November 2019 alles andere als "schwer" gemacht wurde. Anders, als es vom sächsischen "Fort Knox" eigentlich...
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