Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren entschieden: das Heizungsgesetz darf erst nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren entschieden: das Heizungsgesetz darf erst nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Bild: Uli Deck/dpa
Kommentar
Gut so! Warum die Verschiebung des Heizungsgesetzes richtig ist - aber eigentlich unnötig war

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Lang wurde darüber heftig gestritten, jetzt ist das Heizungsgesetz der Bundesregierung erst einmal verschoben. Richtig so - auch wenn es der CDU bei dem Eilverfahren wohl kaum um die Sache ging.

Das Bundesverfassungsgericht hat per einstweiliger Anordnung dem Bundestag untersagt, am Freitag das Gebäudeenergiegesetz endgültig zu verabschieden. Gut so! Nachdem SPD, Grüne und FDP so lange und so öffentlich über dieses Prestigeprojekt gestritten haben, ist es ganz gut, wenn der Bundestag jetzt noch einmal ein paar Wochen Zeit zum...
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