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Seit Ende der Neunzigerjahre zahlt Hans-Dietrich Pester keine Rundfunk- gebühren. Er unterhält sich prächtig ohne Radio und Fernsehen, indem er sich mit dem MDR anlegt. Im Kampf gegen das Beitragssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks setzt der Mittweidaer auf eine ganz eigene Strategie.


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1010 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    2
    gelöschter Nutzer
    22.03.2016

    Was redest du immer wieder von GB ich rede von Deutschland und einem noch besetzten Land, das eine andere Situation darstellt, als GB, GB ist eine Siegermacht. Deine Ablenkung ist sehr durchschaubar. Ich sollte nicht darauf eingehen, aber es macht mir keine Mühe:
    Die den britischen politischen Entscheidungsprozeß fundamental tragenden verfassungsrechtlichen und -politischen Prinzipien lassen sich in sechs Grundnormen zusammenfassen:

    (1) Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, wie die verfassungs- und völkerrechtliche Bezeichnung des Inselreiches lautet, ist eine konstitutionelle Monarchie.

    (2) Die Staatsorganisation ist als zentraler Einheitsstaat konzipiert. (seit 1998/99 nur noch bedingt)

    (3) Der politische Entscheidungsprozeß wird durch die Grundnorm der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie bestimmt.

    (4) Die rechtliche und politische Souveränität bzw. die Kompetenz-Kompetenz liegt allein beim britischen Parlament, das aus dem Oberhaus, dem Unterhaus und dem König besteht.

    (5) Politische Wertentscheidungen sind nach dem Grundsatz der rule of law (Herrschaft des Rechts), eine der Rechtsstaatlichkeit nicht notwendigerweise identische, wenn auch der modernen Auffassung entsprechende Grundnorm, zu treffen.

    (6) Der in vielen Verfassungen niedergelegte Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative existiert nur in Hinblick zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, welche unabhängige richterliche Funktion ausübt.

    Die als Grundnorm zu bezeichnenden Verfassungsprinzipien sind nicht in einem zusammenhängenden Dokument feststellbar. Sie müssen vielmehr in verschiedenen Quellen der britischen Verfassung festgestellt und identifiziert werden. Diese Quellen sind folgende:

    (a) das sog. common law (Gewohnheitsrecht),

    (b) historische Verfassungsdokumente

    (c) vom Parlament verabschiedete Gesetze und Verordnungen,

    (d) das case law (vom Gericht erlassene Entscheidungen),

    (e) parlamentarische Verfahrensweisen und Gewohnheiten (z.B. Geschäftsordnungen etc.),

    (f) verfassungspolitische Verfahrens- und Verhaltensregeln (constitutional conventions)

    common law
    Schon im Mittelalter wurde das Rechtssystem durch das Gewohnheitsrecht bestimmt. Dieses Gewohnheitsrecht war z.T. auch in Dokumenten und Gesetzen konkretisiert und festgehalten. Hingegen sind die eigentlichen Grundfreiheiten des britischen Bürgers durch das common law gewährleistet (seit dem Human Rights Act vom 9. November 1998 nur noch bedingt). Auch die Auslegung und Interpretation von Gerichtsentscheidungen ist nicht durch besondere Gesetze oder Auslegungsvorschriften fixiert. Allerdings ist durch Gesetz, z.B. durch Habeas Corpus Act, 1679 die willkürliche Verhaftung von Personen ohne Haftbefehl und ohne rechtmäßigen Grund verboten worden. In vielen Fällen ist die Gewährleistung der Grundrechte in Großbritannien eher durch das politische Bewußtsein der Bevölkerung als durch konkretisierte Verfassungsnormen gegeben. Der politische Instinkt hinsichtlich der auf common law beruhenden Grundrechte und Grundfreiheiten ist im politischen Entscheidungsprozeß nahezu sprichwörtlich. In gleichem Maße wie die Grundfreiheiten nicht in einem konkreten Verfassungsdokument niedergelegt wurden, sind die verbleibenden Machtkompetenzen und Entscheidungsfunktionen des Monarchen bzw. die königlichen Prärogativen nicht vom Gesetzgeber festgelegt worden. Diese Entscheidungsfunktionen lassen sich nur in den Kommentaren von Verfassungsjuristen und Verfassungspolitikern herausfinden, wie z.B. in den Commentaries an the Laws of England (1765) von Sir William Blackstone oder in Halsbury‘s Laws of England

  • 1
    0
    Stonep
    17.03.2016

    @1953866 Ich bin in einigen Aussagen ganz Ihrer Meinung. Hier denke ich insbesondere an die Einschaltquoten als Maßstab aller Dinge. Natürlich kann man nicht mit allen Sendungen alle erreichen, aber gerade dies wird oft gefordert.
    Nur durch die Finanzierung der ÖR ist es möglich, ein Programm zu gestalten, wo jeder eine Sendung für sich findet. Ich denke hier an „Wunderschön“, „Die Elbe von oben“, Landgasthäuser von oben“, “ Selbsbestimmt“.
    Über die Qualität der Politikmagazine kann man wirklich streiten. Es ist halt schwer einen Politiker zu einer Aussage zu bewegen. Aus diesem Grunde sehe ich selten Talkrunden im ÖR. Sollten Sie mir eine aus dem PF nennen können, wäre ich Ihnen dankbar und würde mir diese gerne ansehen, um mir ein Bild zu machen.
    Zur Bezahlung möchte ich neben dem bereits gesagten noch folgendes vermerken. Ich möchte nicht erleben, dass ich eine Sendung kaufe und nur weil ich das kleingesendete nicht gelesen habe noch ein Monats APO dazubekomme. Auch hier wieder mein Hinweis, wir werden alle einmal älter. Die Kosten von 17,50 betragen auf den Tag gerechnet ca. 60 Cent. Für viele Menschen ist dies die Möglichkeit, am Leben teilzunehmen und vielfältigste Sendungen anzusehen. Für diesen Betrag können Sie nicht einmal mit dem Bus zum Theater fahren.
    Die Sendung 9Live kenne ich leider nicht.

    @f1234 Ich finde, dass die Presse- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, was es zu verteidigen gilt. Aus diesem Grunde lese ich täglich die FP und im Internet noch einige andere Zeitungen. Was hier der Fall ist, der Bürger streitet nicht zum Wohle der Allgemeinheit sondern aus purer Lust am Streit, mit dem Ziel, für sich etwas zu erreichen.
    Es gibt Aufgaben, die nimmt der Staat wahr und Aufgaben die wurden privatisiert. Leider habe ich den Eindruck, dass viele Sachen, welche privatisiert wurden, keinen Erfolg für die Allgemeinheit gebracht haben.
    Ich kann mir vorstellen, dass der bei Ihnen entstandenen Eindruck, dass besonders gegen rechts gesendet wird, ein Linker ganz anders sieht. Hier hat man ja die Möglichkeit auf die Privaten auszuweichen.
    Zusammenfassend möchte ich sagen, es ist doch einfach schön, wenn man abends aufsteht und mit dem Fernsehprogramm zufrieden war. Egal ob im ÖR in HD Qualität oder im PF, natürlich auch in HD, wenn man es kauft.
    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Fernsehabend.

  • 2
    1
    gelöschter Nutzer
    17.03.2016

    @Stonep:Leute wie Sie wünschen sich wahrscheinlich auch noch eine vom Staat finanzierte Presse. Damit nicht passiert, dass "ein seriöses Blatt eine ganze Seite einen Mitbürger widmet, dessen Hauptaufgabe darin besteht, zu streiten." Da gibt es dann auch keinen Streit mehr, da alle das gleiche schreiben.

    Wenn der ÖR wieder auf seinen neutralen Bildungs- und Informationsauftrag beschränkt würde, wären sicherlich 1,50 € pro Haushalt und Monat ausreichend. Dann könnte nämlich kein Geld mehr für überteuerte Sportrechte, deren Bilder dann noch von zwei Sendern parallel produziert werden, ausgegeben werden. Dann würde es solche Propagandafilme wie die brandheiße Produktion über den NSU (Welche Einschaltquote werden die haben? 0,x%) oder irre teure Bildungsproduktionen wie "Das Traumhotel" (könnte sich kein Privatsender leisten) nicht geben. Was beruhigend wäre.

    Allerdings glaube ich nicht, dass der ÖR reformierbar ist. Im Gegenteil, wenn man manche Äußerungen von Politikern richtig versteht oder solche Entwicklungen wie den "Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung" sieht, läuft es wohl eher in die Richtung, dass die Presselandschaft, deren Einnahmen und Leser seit Jahren sinken (natürlich wegen dem Internet und nicht wegen der sinkenden Qualität) demnächst noch zwangssubventioniert wird. Da wird dann auch dort endlich genügend Geld für den medialen Kampf gegen Rechts und gegen die Antidemokraten von AfD und Pegida zur Verfügung stehen. Da es spielt dann auch keine Rolle mehr, ob das jemand liest oder nicht...

  • 1
    3
    gelöschter Nutzer
    16.03.2016

    @Stonep, wie kommt man eigentlich zu den Schluss, wenn es sich um öffentlich-rechtliche Anstalten handelt, spielt der Kommerz keine Rolle? Es geht einzig und allein um Einschaltquoten. Der Bürger ist gezwungen über 60 öffentlich-rechtliche Fernsehsender, deren Qualität oftmals mehr als zweifelhaft ist, zu finanzieren. Für Landschaftsfilme, und Dokumentarfilme braucht man keine 60 Sender mit einem Jahresetat von 8 Milliarden € im Jahr. Über die Qualität der Politmagazine schweige ich lieber. Dieses Finanzierungsmodell ist nicht mehr zeitgemäß.Wir leben nicht mehr im Jahr 1970 mit 2 Fernsehsendern. Wir leben im digitalen Zeitalter! Ein, zwei öffentliche Sender für die Grundversorgung für 1,50 €/Monat sollten genügen. Nach Bedarf können, wie bei Sky und Co., Pakete nach Wunsch dazu gebucht werden. Dann könnten Sie nach Lust und Laune Landschafts-und Dokumentarfilme oder auch Fußball schauen. Was denken Sie wie viele junge Leute heute noch ARD und ZDF gucken?
    Übrigens gehen die privaten Sender Pleite, wenn sie nicht annähernd die Wünsche der Zuschauer erfüllen. Der Kommerz zahlt nämlich nur, wenn seine "Botschaften auch erhört/gesehen werden. Erinnern Sie sich noch an 9Live?

  • 4
    1
    Stonep
    16.03.2016

    Ich finde die GEZ und auch die Höhe in Ordnung. Mithilfe der GEZ können Sendungen produziert werden, die nicht vom Kommerz abhängig sind. Dazu gehören viele Landschaftsfilme, Dokumentarfilme, Politmagazine usw. Man muss auch davon ausgehen, dass nicht alle Bürger lesen können. Hier denke ich besonders an unsere älteren Mitbürger.
    Eine Privatisierung lehne ich komplett ab. Wir haben schon zu viel mit zu wenig positiven Ergebnis privatisiert. Nutzungsabhängige Gebühr ist auch wieder so ein Schlagwort. Ich denke auch hier wieder an Bürger, die von Rente oder kleineren Einkommen leben und oft nur mit Hilfe des Fernsehens am Leben teilnehmen können.
    Bei nutzungsabhängige Gebühren fallen mir sofort ein, Fahren mit dem Taxi, Bus, Zug oder Flugzeug nach Gewicht. Steuern fürs Auto nach der Kilometerleistung usw.
    Ich halte es auch nicht für erforderlich, dass ein seriöses Blatt eine ganze Seite einen Mitbürger widmet, dessen Hauptaufgabe darin besteht, zu streiten. Hierfür haben wir andere Zeitungen.
    Nach meiner Meinung sollte die Volksvertretung hierzu bindende Festlegung treffen und diese auch durchsetzen.

  • 3
    5
    gelöschter Nutzer
    16.03.2016

    @noky: In Großbritannien gibt es keine niedergeschriebe Verfassung als solches, heißt dass, der Staat existiert nicht? Nur mal so als Frage an Dich.

  • 6
    3
    Lexisdark
    16.03.2016

    @ noky: kann da Pixelghost nur zustimmen... und gleich noch empfehlen, das Sie sich dringend in ärtzliche Behandlung begeben... Das ist besser für die Bürger dieses Staates, den es nicht gibt... Ich hoffe, Sie nehmen keine Leistungen der BRD in Anspruch....

  • 3
    5
    gelöschter Nutzer
    16.03.2016

    Es sind immer die gleichen "Verdächtigen", die bei politisch unkorrekten Meinungen abfahren.
    Nun die BRD Firma tut viel, was sie nicht tun dürfte, siehe Zwangsbebühren für alle GEZ.

    Dein Ausweis bestätigt dir das du Staatenlos bist.
    Juristisch alles groß, Name, anstatt Familienname und "deutsch"*
    Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
    Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar. [...]
    Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.
    Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges."

    Zumal sind wir noch das Deutsche Reich, nur nicht handlungsfähig, das könnte man aber ändern, führt hier zu weit.

  • 8
    3
    Pixelghost
    16.03.2016

    @noky, Sie berufen sich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes - ein Gericht eines Staates der für Sie doch gar nicht existent ist.
    Aber die Entscheidungen des Gerichts zitieren Sie genüsslich...

  • 3
    7
    gelöschter Nutzer
    16.03.2016

    Der Mann ist KLasse und dass er seine Kinder ohne TV aufgezogen hat zeugt von gesundem menschenverstand, den die meisten Menschen heute zugunsten der politischen Korrektness ausschalten und nicht mehr zulassen.
    Zumindest werden die Kinder nicht von medialer Gehirnwäsche betroffen sein.
    Ohne ÖR TV und Mainstream-Medien kann man nur schlauer sein.
    Und mit dem juristischen Teil hängt es wohl damit zusammen:
    Carlo Schmid (SPD) ist einer der Gründerväter der BRD und erklärt, dass das GG keine Verfassung und die BRD nur ein Verwaltungsapparat ist, um die Ordnung aufrecht zu erhalten.
    Wörtlich heißt es dort:
    Wir haben keinen Staat zu errichten....
    Nur ein souveräner Staat hat das Recht Steuern zu erheben.
    Warum Steuern erheben kriminell ist:
    1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom Grundgesetz nur stillschweigend voraus gesetzt wird. Bundesverfasungsgericht 55, 247/301 !
    2. Weil die Abgabeordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten ist-§ 415 AO !
    3. Weil die Abggabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt -Artikel 19 Absatz 1 GG !
    4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt -Artikel 19 Absatz 1 !
    5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist - siehe hierzu Bundesverfassungsgericht 17, 192 = DVBI (deutsches Verwaltungsblatt) 1964, 147
    Bundesverfassungsgericht, Band 65, Seite 1 und 165 !
    6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat - siehe hierzu
    Bundesverfassungsgericht 17, 192 = DVBI 1964, 147 !
    7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen = Mehrwertsteuer auf Mineralölsteuer, Ökosteuer ect., siehe hierzu § 353 StGB (Strafgesetzbuch) !
    8. Weil mit Steuern Besatzungssteuern finanziert werden Artikel 120 GG !

    Aus diesen Gründen sind alle bisher ergangenen Steuerbescheide unrechtmäßig und nichtig !
    Die BRD ist kein Staat und das Grundgesetz ist dafür verantwortlich, weil das Grundgesetz besagt, dass die BRD nur eine Wirtschafts- und Verwaltungseinheit ist, das heißt, sowie die Legislative, als auch die Justiz ist in der BRD nicht gegeben. Die BRD ist im Grunde eine Firma, sie ist insbesondesr eine Kapitalgesellschaft, in dem auf der Schiene der Exekutive, sowohl die Legislative als auch die Judikative zu finden ist.
    Die Judikative arbeitet nach einem gedungenen Werksvertrag, das heißt es sind Privatgerichte und wenn man vor Gericht geht, ist es immer so, dass die Richter nicht das Gesetz eben anwenden, sondern interpretieren kann, das heißt, der sogenannte Gesetzgeber, nämlich die Parteien, die im Bundestag Gesetze beschließen, können bei den Gerichten nicht eingehalten werden bzw. bei den Richtern, weil sie im Grunde das Gesetz als Norm definieren und Normen sind auslegbar, das heißt die Judikative mutiert zum Ersatzgesetzgeber und versucht dann das Gesetz nicht anzuwenden, sondern zu interpretieren.
    Gleichzeitig ist die Justiz eine Exekutive, wenn die BRD eine Wirtschafts- und Verwaltungseinheit ist, fehlt sowohl die Legislative als auch die Judikative, sie spielen also nur ihre Macht aus.