Mittweida
Zu einer Freiheitsstrafe wurde ein Mann aus Mittelsachsen verurteilt. Er hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und verbreitet zu haben. Doch muss er auch ins Gefängnis?
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Christa Weik sah es als erwiesen an, dass der heute 62-jährige Angeklagte einschlägige Bilder besessen und verbreitet hat. Er war Mitglied einer Chat-Plattform, auf der Mädchen zwischen 4 bis 14 Jahren nackt oder in aufreizenden Posen gezeigt und Geschlechtsmerkmale zur Schau gestellt wurden....
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