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Die Strafe muss angemessen zur Tat sein, sagt das Gesetz. Bei Körperverletzung, wie in Milkau geschehen, folgen empfindliche Sanktionen. Die Täter hätten sich erklären können, ließen das Gericht aber im Dunkeln sitzen und erhalten nun eine angemessene Reaktion.
Die Strafe muss angemessen zur Tat sein, sagt das Gesetz. Bei Körperverletzung, wie in Milkau geschehen, folgen empfindliche Sanktionen. Die Täter hätten sich erklären können, ließen das Gericht aber im Dunkeln sitzen und erhalten nun eine angemessene Reaktion. Bild: David Ebener/dpa
Rochlitz
Körperverletzung bei Erlau: Wenn Täter den Kopf einziehen

Schlecht beraten waren offenbar zwei jugendliche Täter. Nach einer gefährlichen Körperverletzung in der Nähe des Vereinsheims der Milkauer Schalmeien folgte nun der Prozess. Alle waren da, nur die Täter nicht.

Es geschah auf einer Feier in einem Vereinsheim in Milkau. Die Örtlichkeit ist bekannt, weil die Schalmeien dort proben. Mit denen hat es, laut Aussagen vor dem Döbelner Amtsgericht, aber nichts zu tun. „Es war nur eine Geburtstagsfeier“, sagt das Opfer gegenüber der „Freien Presse“. Am 17. Juli vorigen Jahres kam es dort zwischen dem...
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