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Leuchten für den Teich brauchen Schutzkleinspannung

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Seerosen im Gartenteich und den Springbrunnen kann man toll mit Unterwasserleuchten in Szene setzen. So wird zwar die Welt unter Wasser beleuchtet, die Wasseroberfläche bleibt aber dunkel genug, damit die Umgebung sich noch darin reflektiert.

Diese Leuchten haben besondere Anforderungen: Verbraucher sollten beim Kauf auf die Bezeichnung IP 68 achten. Darauf weist das Branchenportal Licht.de hin. Diese Zahlen besagen, dass die Leuchten gegen Wasser geschützt sind und auch andauerndes Untertauchen aushalten. Sie dürfen nur mit Schutzkleinspannung (SELV) sowie mit Transformatoren betrieben werden, die selbst nicht im Wasser sind. Wer eine Zeitschaltuhr anschließt, gönnt den Teichbewohnern Ruhephasen. (dpa)

 

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