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Schutz der Heilquellen in den Kurorten wird ausgeweitet
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Im Umkreis von 30 Metern um gefasste Heilquellen, hier die Marienquelle Bad Elster, sind Grabungen und Bohrungen sowie jeglicher Fahrverkehr für Motorfahrzeuge verboten. So sieht es die neue Heilwasser-Schutzgebietsverordnung vor.
Bild: Helmut Schneider (Archiv)
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Neue Verordnung löst altes Regelwerk aus dem Jahr 1976 ab - Schärfere Bestimmungen und Befreiungen
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