Novemberhilfe auch für Vereine möglich
Erschienen am 16.12.2020
Freiberg.
Die vom Bund beschlossene Novemberhilfe kann auch von Sportvereinen in Anspruch genommen werden. Darauf macht der Geschäftsführer des Kreissportbundes Mittelsachsen, Benjamin Kahlert, aufmerksam. "Das bedeutet, dass bei Ertragsausfällen 75 Prozent des vergleichbaren Vorjahresumsatzes geltend gemacht werden können. Allerdings muss ein geeigneter Nachweis erbracht werden", fügt Kahlert hinzu. Er erwartet zudem, dass die Hilfsregelung auf den Monat Dezember ausgedehnt wird. Eventuell gebe es ja Vereine, die auf Märkten verkauft und den Erlös dann für die Finanzierung ihres Sports eingesetzt haben. Wer Genaueres zur Verfahrensweise wissen möchte, kann sich direkt an den KSB wenden. (mas)
30 Tage für 20,99€ 0€ testen
Testen Sie die digitale Freie Presse unverbindlich.
Erhalten Sie Zugriff auf alle Inhalte auf freiepresse.de
(inkl. FP+ und E-Paper). (endet automatisch)
Erhalten Sie Zugriff auf alle Inhalte auf freiepresse.de
(inkl. FP+ und E-Paper). (endet automatisch)

Anmelden
30 Tage für 20,99€ 0€ testen
Zugriff auf alle Inhalte auf freiepresse.de und E-Paper. (endet automatisch)
Anmelden
Jetzt
0€
statt 20,99 €
Die Diskussion wurde geschlossen.