Plauen
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Oberverwaltungsgericht gibt Beschwerde gegen Verbot teilweise Recht und erlaubt Kundgebung unter Auflagen. Für eine Demo in Leipzig entschied das Gericht anders.
Die rechtsradikale Partei III. Weg darf am Samstag unter Auflagen in Plauen demonstrieren. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in der Nacht entschieden und damit einer Beschwerde der Partei gegen einen anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom Freitag teilweise stattgegeben.
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