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Plauener parkt Falschparkerin zu und landet vorm Amtsgericht

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Ausgerechnet der Parkplatz, für den er Miete zahlt, hat einem Unternehmer einen Strafprozess eingebracht


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77 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    01.10.2011

    @Pixelghost Endlich einer, der gelernt hat, sich unseren lieben "Brüdern und Schwestern" unterzuordnen. Viel Spaß beim weiteren Kriechen!

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    gelöschter Nutzer
    29.09.2011

    Der ADAC warnt in seinen Rechtsschutz-Veröffentlichungen davor und in Rechtschutzforen wird darüber geschrieben.
    Aus welcher "Ecke" das alles kommt? Aus der komplett Ostdeutschen. ICH HABE SELBST EINEN MIETPARKPLATZ und habe mich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt.
    Suchen Sie nach 'Mietparkplatz+zugeparkt' im Netz, dann werden Sie fündig und finden die gängige Rechtssprechung dazu und wie man sich verhalten sollte. Man muss dazu nicht juristisch bewandert sein, nur nicht auf sein zusammengebasteltes Rechtsverständnis beharren und sich stur stellen, weil man der Meinung ist es einem Wessi unbedingt beweisen zu müssen. Pech gehabt. Ich bin kein Wessi, nur einer der mit dem heutigen Recht hat Leben gelernt. Die finden Sie dann eventuell im Gerichtsaal und dann sagen die Ihnen schon wie's lang geht.
    Gute Fahrt!

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    gelöschter Nutzer
    29.09.2011

    @Pixelghost
    1. Nutzungsrecht, genau! Man merkt doch gleich aus welcher Ecke die juristisch exakte Definition des Begriffs kommt. Danke!

    2. Ich bezweifele mal, dass Pixelghost irgendwann mal eine Fahrschule besucht hat, denn bei meiner Ausbildung kam der Begriff Zuparken nicht vor. Wohl aber die Begriffe reservierter Parkplatz, Parkverbot, Zusatzschild usw.

    3. Ordnungswidrigkeit doch nur deshalb, weil Fahrlässigkeit angenommen wird. Nun stellt sich mir schon die Frage, welcher juristisch unbefleckte Bürger auf die Idee kommt, nachdem er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat noch die Polizei zu rufen und dem Nutzungsberechtigten des reservierten Parkplatzes eine Anzeige anzuhängen. Ich nenne das mangelndes Rechtsbewußtsein! Korrekt wäre wohl gewesen, die Falschparkerin hätte den Nutzungsberechtigten des reservierten Parkplatzes gesucht, ihn um Entschuldigung gebeten und ihn ersucht, sein Fahrzeug wegzufahren. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Falschparkerin ein etwas gleicherer Mensch als andere Menschen war (juristisch bewandert oder in einer öffentlichen Institution angestellt?).

    Und ob das zu Zeiten der DDR (echt westdeutsche Formulierung) schon gängige Rechtsprechung war oder nicht, interessiert hier nicht mehr. Auf jeden Fall ist die heutige Rechtsprechung nicht nachvollziehbar und keinesfalls ...im Namen des Volkes! Denn nicht der sein Nutzungsrecht nicht ausüben könnende Nutzungsberechtigte ist Ursache für diese Rechtsache sondern die dem Nutzungsberechtigten das Nutzungsrecht nicht ausüben lassende Falschparkerin!

  • 1
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    gelöschter Nutzer
    28.09.2011

    Das passiert mir jeden Tag:

    Kreuzungen, Einmündungen oder Haltestellen werden einfach "zu geparkt".
    In der Großstadt ist das schon normal und jedes mal hole ich entweder Polizei oder Ordnungsamt.
    Einmal war das >Ordnungsamt sehr fleißig und dann war "Schicht im Schacht" - wenigstens für über 3 Wochen habe ich keinen Falschparker mehr vor der einen Haltestelle mehr gesehen.

    Übrigens:

    Wenn ich den Parkplatz gemietet habe, dann kann ich vom Vermieter auch verlangen, dass dieser wenigstens dafür sorgt, dass während meiner Abwesenheit der Parkplatz nicht belegt werden kann.

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    1
    gelöschter Nutzer
    28.09.2011

    Ach und noch eine Bemerkung: Das ist nicht Herr Rüsings "Einstellung" sondern gängige Rechtsprechung - sogar schon zu Zeiten der DDR § 129 StGB!!!

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    gelöschter Nutzer
    28.09.2011

    @blitzschutz "jeder hat das Recht seinen Besitz zu schützen". Aha.
    1. ist ein Mietparkplatz nicht "Besitz", man hat nur das Nutzungsrecht aufgrund von Mietzahlung.
    2. Wie "schützt" man seinen Parkplatz, indem man dafür sorgt, dass der Falschparker ja gar nicht weggfahren kann? Man kann so lange ja auch nicht auf den Parkplatz drauffahren. Ich nenne das nicht Schutz, sondern Dummheit.
    Ausserdem handelt es sich bei dem Vergehen des Falschparkes um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um ein Verbrechen, auch wenn der geneigte Parkplatzmieter das so empfinden mag.
    Foto machen - e-mail an das Ordnungsamt und dann gibt es gem. § 9 OwiG eine Geldbuße gegen den Falschparker. So einfach ist das.
    Zuparken ist in jedem Fall Nötigung. Im Übrigen lernt man das bereits in der Fahrschule.

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    gelöschter Nutzer
    28.09.2011

    Na prima! Da bezahlt ein Mieter oder wer auch immer die Gebühr für den Stellplatz und wenn er dann seinen bezahlten Platz nutzen will, steht jemand anderes drauf und wenn er denn abschleppen läßt kann er, dank unserer schwammigen Rechtssprechung, die Kosten eventuell selbst zahlen.
    Was ist das bloß für ein Recht, das Millionenbetrüger schützt (siehe gestrige "Rechtssprechung" des BGH in Bezug auf Lehman-Anleihen) auf der anderen Seite Menschen nicht zu ihrem Recht verhilft, für das sie bezahlt haben.
    Wenn sich so eine Rechtssprechung durchsetzt, dann können wir ja in Zukunft umsonst mit der Straßenbahn fahren, umsonst Einkaufen gehen oder umsonst Tanken.

    Zuparken ist in diesem Fall richtig denn jeder hat das Recht seinen Besitz zu schützen, alternativ könnte man ja auch die Luft aus den Reifen des Parkplatzbesetzers lassen,
    dann muss der den Zustand auch einfach hinnehmen.

    "Manchmal ist es am sinnvollsten, den Zustand einfach hinzunehmen. Es gibt immer wieder Leute, die sich nicht an Regeln halten", solche Sätze beweisen, wie unfähig und
    unsinnig die bundesdeutsche Justiz arbeitet. In Zukunft nehmen wir dann vieleicht auch Morde, Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einfach hin.

    Herr Rüsing, mit dieser Einstellung haben Sie nichts in der Justiz verloren!