Reichenbach
Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 38-Jähriger vor Gericht verantworten. Mit dem Opfer will er sich außergerichtlich geeinigt haben. Der Nachweis dafür wirft zusätzliche Fragen auf.
Ob sich der 38-Jährige der möglichen Tragweite bewusst ist, die das aktuelle Verfahren am Landgericht Zwickau gegen ihn haben könnte, ist fraglich. Am Mittwoch erschien er angetrunken vor Gericht, wo sich der afghanische Staatsbürger wegen schwerer Körperverletzung verantworten muss.
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