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Wahl in Zwickau angefochten
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Wenn eine Kandidatin das Wahlergebnis anficht und eine Neuauszählung beantragt, dann handelt es sich nicht "bereits um die dritte Wahlpanne der Stadt Zwickau", wie der/die Autor/in vollmundig verkündet, sondern um ein legitimes Mittel gemäß § 25 KomWG.