Sachsen
Nach Rechnung der Grünen kommen die Beamten immer später am Tatort an. Regierung und CDU widersprechen heftig.
Dresden. Den Rettungsdiensten ist die Frist vorgeschrieben. Nicht länger als zwölf Minuten sollten von der Aufnahme der "Notrufabfrage" bis zum Eintreffen am Einsatzort vergehen. So steht es in Paragraf 4 der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung. Dort ist auch festgelegt, dass das Überschreiten der "Hilfsfrist" bei...
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