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Zweitwohnungssteuer - da war doch noch was

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In vielen Städten muss man für einen Nebenwohnsitz eine Steuer zahlen, auch in Berlin. Doch nicht jedem Politiker ist das bekannt, auch nicht dem aus Sachsen stammenden Unionsfraktions-Vize Michael Kretschmer.


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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    kartracer
    17.05.2014

    Herr Keitel, Ihr Beitrag ist ein ganzes Stück daneben.
    Ob Rechtens oder nicht, vor Allen haben Bundestagsabgeordnete, die von den Steuergeldern sehr gut leben, die gesetzliche Regelung einzuhalten!
    Es wird auch jeder bei einer Geschwindigkeitskontrolle abgestraft, auch wenn es an einer Stelle ist, die nur der Abzocke dient.
    Wer etwas als Unrecht empfindet hat die Möglichkeit
    rechtlich dagegen vorzugehen, aber kann es nicht einfach ignorieren, schon gar nicht als Bundestagsabgeordneter!

  • 0
    1
    gelöschter Nutzer
    17.05.2014

    Zweitwohnungsteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen hier gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür "bedanken" kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungsteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt. Zweitwohnungsteuerpflichtige sind unbeliebte Gäste auf Zeit.

    Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungsteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.

    Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw. und soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde. Zusätzlich muss die Zweitwohnungsteuer aufgebracht werden.

    Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben zunächst unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel. Es mangelt vielerorts in der Kommunalpolitik eben am nötigen Sachverstand, bzw. die Neidgedanken sind größer als der Verstand jedes einzelnen Kommunalpolitikers.

    Schon die Berechnung der Zweitwohnungsteuerpflichtigen weist einen großen Fehler auf. Die, die Gemeinde bereits meldemäßig verließen, weil sie anderenorts zweitwohnungsteuerpflichtig wurden, werden nicht berücksichtigt. Nur die nach Ankündigung der Steuererhebung erfassten Neuzugänge werden als Erfolg gebucht.

    Zweitwohnungsbesitzer werden ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt. Zweitwohnungsteuer ist Enteignung.

    Die Kommunen wollen aber noch viel mehr. Ihre Raffgier kennt keine Grenzen. Es genügt ihnen nicht die Grundsteuer und sämtliche kommunalen Abgaben zu vereinnahmen, sondern man will die Zweitwohnungsteuer und in derselben Höhe auch noch Zuwendungen aus dem Steuertopf des Landes und soweit möglich zusätzlich einen Jahreskurbeitrag.

    „Wer aufgrund von selbstverschuldeter Misswirtschaft ein Loch im eigenen Sack hat, sollte sich hüten in die Tasche seines Nächsten zu greifen.“

    Letztendlich will man eine neue Generation von Gästen, denn die Zweitwohnungseigentümer sind unbeliebte Gäste auf Zeit und mussten sich vielfach zwangsläufig mit dieser Rolle und dem unredlichen Vorgehen der Kommunen gegen sie abfinden. Es ist an der Zeit sich gegen diese Behandlung zu wehren.

    http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm