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Dieses Frühjahr ist das Verbrennen von Grünabfällen letztmalig erlaubt
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Wilkau-Haßlauer Stadtrat ändert nach Bürgerbeschwerden Polizeiverordnung
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@cb3boj00, ja wenn Sie solche Gesetze mögen und brauchen und nicht von selbst wissen, dass man nicht jeden Tag ein riesen Feuer, oder in der Mittagsszeit keinen Rasen mäht, dann ist es bedenklich!
Das Verbrennen von Gartenabfällen kann aber geregelt werden, 14 Tage Ende Oktober Anfang November, 14 Tage ab Ende März Anfang April, ein generelles Verbot halte ich für falsch.
@Ralf, Sie möchte ich wirklich nicht als Nachbar haben! Da wäre wohl Lärm und Gestank vorprogrammiert. Im Übrigen, wenn Sie sehen, dass bei einem Hexenfeuerstapel Müll verbrannt werden soll informieren Sie die Gemeinde, sie wird einschreiten. Die Veranstalter dürfen dann den Stapel wieder abbauen.
Hier in dem Deutschland gibt es nur noch Verbote, für Dinge wo man nur noch den Kopf schütteln kann.
Das Verbrennen von Gartenabfällen, war eine gute uns sparsame Entsorgung für die Bürger die einen Garten haben und solche Abfälle somit zeitnah und vor Ort entsorgen konnten, jetzt sollen sie ihre Gartenabfälle, für Geld auf dafür vorgesehene Stellen bringen, für viele ist das schon ein Problem des Transportes, dass unglaubliche an viele dieser Gemeindesatzungen ist, dass das offene private Verbrennen von Gartenabfällen verboten ist, aber in Blechtonnen, Waschmaschinentrommeln, alten Waschkesseln und alten Mülltonnen kann man diese Abfälle weiterhin verbrennen, zu den Hexenfeuern am 30. April jedes Jahres werden tonnenschwere, meterhohe, meterbreite Häufen von allerlei Grünschnitt, frisch gefälltes Holz und anderer Unrat (von Reifen über Spahnplattenmöbel) in Massen verbrannt! Was ist das für ein seltsamer Umweltschutz!
Im Nachbarland Tschechien intressiert es keinen Mensch, ob mal hier mal dort ein Feuerchen brennt, oder ob Sonntag Gras gemäht wird!