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Gericht fällt neue Entscheidung über "haftempfindlichen" Straftäter
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Das mit der "Haftempfindlichkeit" war auch völlig daneben. Niemand sollte wegen seiner Herkunft benachteiligt, aber auch niemand deswegen bevorzugt werden. Ich verstehe den humanen Gedanken dahinter, aber eine Haftstrafe soll ja gerade wehtun. Wer nicht in den Knast will, sollte sich gesetzeskonform verhalten. Die Strafe für den Angeklagten ist auf jeden Fall moderat. Einem früheren Bericht entnehme ich, dass er wohl noch aus der Haft abgeschoben werden soll. Auch das ist durchaus üblich. Natürlich spart das dem Steuerzahler letztlich Kosten. Dennoch wünschte ich mir, dass die Betroffenen erst einmal mindestens die Hälfte ihrer Haftstrafe absitzen müssen - denn sonst verpufft die Wirkung der Strafe.