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Polizei sucht Zeugen nach schwerem Raubüberfall in Zwickau

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66 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
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    gelöschter Nutzer
    04.11.2015

    @Soundnichtanders
    Die zwei Tunichtgute werden im Artikel mit vier Begriffen bezeichnet:
    – Unbekannte
    – Männer
    – Tatverdächtige
    – mutmaßliche Räuber.

    Zusätzlich wird einer von beiden als Mittäter bezeichnet.

    Sie, Soundnichtanders, fügen für beide Tunichtgute einen fünften Begriff hinzu:
    – mutmaßliche Täter.
    Diesen Begriff jedoch verwendet der Autor gar nicht. Sie selbst bringen diesen Begriff ins Rennen. Und wen nehmen Sie dafür in die Mangel? Den Autor! Doch wieso soll der arme Kerl für etwas grade stehen, was er gar nicht geschrieben hat?

    Aber zugegeben: Da schreibt der Autor eben von „mutmaßlichen Räubern“ und nicht von „mutmaßlichen Tätern“. Na und? Als wäre da ein großer Unterschied! Dann soll er eben hier mal erklären, was ihm dabei im Kopf rumging!

    Vielleicht ging ihm Folgendes im Kopf herum:
    Beispielsweise begeht ein Mensch so eine Tat, wie im Artikel beschrieben. Dann wird er erwischt und irgendwann, sagen wir mal in einem halben Jahr, wird er vor Gericht zu Raub verurteilt. Wie bezeichne ich nun diesen Typen?
    Kommt darauf an:
    Die Bezeichnung „Täter“ passt immer – das ist ein schwammiger Oberbegriff.
    Will ich den Täter genauer bezeichnen, spielt natürlich seine Tat eine Rolle. Entscheide ich mich für „Räuber“, erhält der Leser schon viel mehr Information als beim simplen „Täter“. Aber jetzt muss ich höllisch aufpassen: Denn ob der Typ wirklich ein Räuber ist, entscheidet erst das Gericht! Ich selbst mutmaße nur (bzw. ermittelt die Polizei in diese Richtung)! Deswegen schreibe ich weder „Täter“ (da zu schwammig“), noch „Räuber“ (da das andere beurteilen); sondern ich schreibe „mutmaßlicher Räuber“!
    Sollte der Typ ein halbes Jahr später wirklich wegen Raubes verknackt werden, dann darf ich ihn – abgesegnet vom Urteilsspruch – als „Räuber“ bezeichnen. Aber bis zur Verhandlung bleibt er der „mutmaßliche Räuber“ – könnte ja sein, dass er nur wegen Diebstahls verurteilt wird. Dann wäre er lediglich ein „Dieb“ (und hätte einen guten Anwalt;).
    Die Regel lautet also: „Täter“ kann ich immer schreiben; vor einem Urteilsspruch schreibe ich „mutmaßlicher Räuber/Dieb/Betrüger/was auch immer“; danach lasse ich erstens das „mutmaßlich“ weg und schreibe zweitens „Räuber/Dieb/Betrüger/was auch immer“ entsprechend dem Urteil.


    Wie wär’s: Danken wir dem Autor! Denn er schrieb nicht einfach von „Tätern“, sondern von „mutmaßlichen Räubern“. Somit serviert er uns gerade den Begriff mit der höheren Informationsdichte. Mit solchen Begriffen hätte er mal den vagen Messer-Satz aufpäppeln sollen;)

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    04.11.2015

    So etwas ist schlimm.
    Dieser spezielle Raubüberfall aber (oder besser der Artikel über ihn) bringt einen ins Grübeln. Da steht zum Beispiel: "Bei der Auseinandersetzung soll auch ein Messer eingesetzt worden sein, wodurch sich der 30-Jährige an den Händen verletzte."
    Bedenkenswert vage formuliert dieser Satz. Erstens wird nicht klar gesagt, ob einer der Täter das Messer zum Angriff zog, oder der Überfallene sich mit eigenem Messer verteidigen wollte – bei beiden Varianten könnte sich der Überfallene an den Händen verletzt haben. Und zweitens: Heißt "verletzt haben" konkret Schnittwunde oder Stichwunde oder etwas anderes?

    Warum bin ich so kleinlich mit ein paar vagen Worten wenn es doch um einen handfesten Raubüberfall auf offener Straße geht?

    Nun, ja. Weil der gesamte Satz – so vage, wie er eh schon ist – zu guter Letzt durch das
    Wort  s o l l  vollends vernebelt wird: "Bei der Auseinandersetzung  s o l l  auch ein Messer eingesetzt worden sein, ..."

    Und damit rüttelt der Satz leider im Ganzen an der Glaubwürdigkeit des Überfallenen. Denn der erste reflexhafte Gedanke ist doch (zumindest bei mir): Wieso kennzeichnen die Artikelschreiber die Messer-Aussage als bloße Mutmaßung?
    Dass sie das bei den Aussagen über die Größe der Täter tun, leuchtet ein
    (der eine  s o l l  1,80 bis 1,85 m groß sein; der andere  s o l l  etwas kleiner sein). Aber glauben die jetzt, dass der Überfallene bei der Messersache genauso daneben liegen könnte wie bei der Größenschätzung? Wie kann das sein? Was ist da los?


    Also kurz: Ich gehe aus dem Artikel mit Zweifeln – "Hier stimmt doch was nicht", murmel ich in meinen Bart. Und das ist echt unpassend bei so einer ernsten Sache. Aber zum Zweifeln angestiftet habt ihr mich!

  • 3
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    gelöschter Nutzer
    03.11.2015

    Frau Findeiß hat doch Recht.Kriminalität darf man das in Bezug auf Asylbewerber nicht nennen,das ist eher Traumatirsierungsbewältigung.Außerdem hätte das Ofen ja auch seinen Rucksack spenden können,daß nennt man Deeskalation.;)

  • 2
    2
    gelöschter Nutzer
    03.11.2015

    Laut Frau Findeiß gibt es doch keine Kriminalität?

  • 10
    2
    gelöschter Nutzer
    03.11.2015

    Sollte es sich eventuell bei den Tätern um Asylbewerber gehandelt haben wäre meine Frage:
    Was haben Asylbewerber , die ja fast mittellos sind, in der Nacht außerhalb ihrer Unterkunft zu suchen?
    Würde die Regierung einmal Gesetze zum Wohle des Volkes brechen und eine nächtliche Ausgangssperre für Asylbewerber verhängen , wäre schon für mehr Sicherheit gesorgt.

  • 11
    2
    gelöschter Nutzer
    03.11.2015

    "Die beiden mutmaßlichen Räuber versuchten den Rucksack des Opfers zu entreißen, was durch dessen Gegenwehr allerdings misslang."

    Was genau will uns der Autor sagen? Wie er es schreibt, haben die beiden Tatbeteiligten den Rucksack versucht zu entwenden. Weshalb sind die südländisch aussehenden Tatbeteiligten dann die mutmaßlichen Täter? Nach den Inhalten des Textes sind sie die Täter. Wurden sie gesteuert oder waren es nur ihre Körper, welche anwesend waren? Der Messereinsatz deutet ja auf Einiges hin.