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Verkauf von drei gestohlenen Konzertharfen bringt Antikhändler ins Gefängnis

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Am Donnerstag wurde ein Antikhändler aus Plauen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Trotz Geständnis bekam er am Landgericht Zwickau keine Bewährung.


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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    15.07.2016

    Wenn nur bei "richtigen" Straftaten wo Personen zu schaden kommen auch mal härter durchgegriffen werden würde!

    So ist es in Deutschland. Der "kleine" Gauner kommt in den Knast ohne Bewährung wenn es wie hier um sinnlose Harfen geht und welche die Raubüberfälle begehen kommen auf Bewährung frei!