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Erneut sexueller Übergriff im Zentrum - Polizei stellt Tatverdächtigen

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2323 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 7
    0
    Steuerzahler
    24.10.2017

    @Blackadder: Da vergreift sich ein 14-jähriger an einer 31-jährigen und Ihnen fällt dazu das Folgende ein:
    "Wenn an einer x-beliebigen Chemnitzer Schule in einer 8.Klasse ein 14jähriger Junge ein Mädchen festhält und küsst , würden dann:
    1. Die Eltern des Mädchens den Jungen bei der Polizei anzeigen, die ihn festnimmt UND
    2. Würde am nächsten Tag in der FP stehen: sexueller Übergriff am Kepplergymnasium?"
    Hochachtung vor so viel Kreativität! Wenn bei Ihnen die Birnen vom Baum fallen, dann fangen Sie doch auch nicht an, Apfelsaft zu machen, obwohl beides Früchte sind. Also vergleichen Sie bitte auch nicht eine harmlose Schulhofknutscherei mit einer Belästigung einer erwachsenen Frau! Das sollten Sie der Geschädigten einmal erklären, auch unter der gegenwärtigen Diskussion zum Thema "MeToo"!

  • 3
    4
    SimpleMan
    23.10.2017

    @1953866 Wie würden Sie das denn deuten, wenn auf den Kommentar von Hankman "...Dennoch: Straftat ist Straftat. Und vor dem Gesetz sind alle gleich. ..." Jemand antwortet mit "...Wandern Sie in ein Land Ihrer Wahl aus und verlangen Sie, sofern dieses Land Sie überhaupt hereinlässt, sofort die gleichen Leistungen wie sie den Staatsbürgern dort zustehen. ..." ?

  • 4
    5
    Kastenfrosch
    23.10.2017

    >was ist daran so schwer zu verstehen, dass Staatsbürgern, egal in welchem Land mehr Rechte zustehen, als Bürger die nicht die Staatsbürgerschaft dieses Landes haben?

    Was hat das mit der Bewertung von Straftaten durch "Einheimische" in Abhängigkeit von der Nationalität der Tatverdächtigen zu tun (worum es bei der Diskussion hier zu gehen scheint)?
    (Übrigens, falls mit den "Einheimischen" das gern gebrauchte "wir" gemeint sein sollte: schließen Sie mich bitte aus.)

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    23.10.2017

    @SimpleMan, und wo habe ich das behauptet? Davon abgesehen, es kam kürzlich ein Bericht über Sozialleistungen und deren Sanktionen wegen Nichtigkeiten, man könnte auch sagen Schikane durch Behördenmitarbeiter. Bei echtem Fehlverhalten kann es durchaus einen Zusammenhang zwischen dem Erhalt, bzw. Kürzung von Sozialleistungen und Straftaten geben. Und zwar auf Seiten des Empfängers, wie auch auf Seiten der/des Behördenmitarbeiters.

  • 4
    3
    SimpleMan
    23.10.2017

    @1953866 Die Erhaltung von Sozialleistungen und die Ahndung von Straftaten hat herzlich wenig miteinander zu tun.

  • 10
    2
    gelöschter Nutzer
    23.10.2017

    @Hankman, was ist daran so schwer zu verstehen, dass Staatsbürgern, egal in welchem Land mehr Rechte zustehen, als Bürger die nicht die Staatsbürgerschaft dieses Landes haben? Das hat mit "Weil in deren Adern das "richtige" Blut pocht", absolut nichts zu tun. Der Bürger nichtdeutscher Herkunft aber mit deutscher Staatsbürgerschaft hat hier die gleichen Rechte wie "Biodeutsche", also unabhängig vom "richtigem" Blut.
    Wandern Sie in ein Land Ihrer Wahl aus und verlangen Sie, sofern dieses Land Sie überhaupt hereinlässt, sofort die gleichen Leistungen wie sie den Staatsbürgern dort zustehen. Sie werden sich wundern, wie unmoralisch und "menschenrechtsfeindlich" es da überall zu geht. Glauben Sie ernsthaft die Flüchtlinge fliehen tausende Kilometer durch mehrere Länder weil sie die deutsche Kultur oder das Wetter hier lieben? Ich behaupte, es sind schlicht die materiellen und finanziellen Leistungen die Deutschland für Flüchtlinge attraktiv macht, da diese Leistungen einmalig in der Welt sind. Sie können mir aber gern das Gegenteil beweisen.
    Und ja, vor dem Gesetz sind, was die Einhaltung der Gesetze angeht alle gleich. Wie Sie darauf kommen, dass "Ihn zu missachten, aber gleichzeitig von Ausländern die Befolgung unserer Rechtsnormen zu verlangen, passt aus meiner Sicht nicht zusammen." ist mir ein Rätsel. Wo behaupte ich, "Biodeutsche" hätten irgendwo im Gegensatz zu Ausländern das Recht Gesetze zu missachten?

  • 6
    7
    Hankman
    22.10.2017

    @1953866: Menschlich notfalls verständlich - aber unmoralisch. Legen Sie sich doch gelegentlich mal vor dem Einschlafen das Grundgesetz und die Erklärung der Menschenrechte unters Kopfkissen. Und mich beschäftigt dann auch noch die Frage: Bewerten Sie Straftaten von ALG-II-Empfängern eigentlich auch anders als die von normal arbeitenden Deutschen begangenen? Wäre konsequent, denn die leben ja - streng genommen - auch auf Ihre Kosten. Ach, ich vergaß, aus Ihrer Sicht gehören die ja zur Familie. Weil in deren Adern das "richtige" Blut pocht. Tja ...

    Wo ich ja noch mitgehen könnte: Wenn Menschen, die hier Schutz suchen, wiederholt Straftaten begehen, ist das mit ihrem Schutzbegehren nicht vereinbar. Dennoch: Straftat ist Straftat. Und vor dem Gesetz sind alle gleich. Das ist ein Verfassungsgrundsatz, den jeder respektieren muss. Ihn zu missachten, aber gleichzeitig von Ausländern die Befolgung unserer Rechtsnormen zu verlangen, passt aus meiner Sicht nicht zusammen.

  • 7
    5
    kartracer
    22.10.2017

    @1953866, besser und kürzer kann man
    es einfach nicht begründen, genau das ist der Punkt!

  • 8
    6
    gelöschter Nutzer
    22.10.2017

    @SimpleMan, Ja, eine Straftat eines Ausländers wir von den Einheimischen (nicht vom Gericht) anders bewertet, als eine gleichartige Tat von Deutschen. Steht alles in den Kommentaren des von Ihnen verlinkten Beitrag. Wenn ein Gast der auf meine Kosten in meinem Haus lebt sich nicht benehmen kann, dann ist die Konsequenz anders als bei den eigenen Familienmitgliedern. Das ist nun mal so! Wie oft wollen Sie die Frage noch stellen? Bis Ihnen das Ergebnis gefällt?

  • 7
    7
    SimpleMan
    21.10.2017

    @BlackSheep Das könnte aussagen, dass wir Deutschen eine Straftat von Ausländern begangen anders bewerten, als wenn diese von Deutschen gegangen wird. Die Aufgeregtheit über Straftaten von Ausländern ist wesentlich höher.

  • 6
    3
    gelöschter Nutzer
    21.10.2017

    @SimpleMan, haben Sie die 27 Kommentare gelesen? Da wurde das Thema, warum es mehr Kommentare bei Straftaten ausländischer Bürger gibt ausführlich erklärt.

  • 4
    3
    gelöschter Nutzer
    21.10.2017

    @SimpleMan, und was sagt das jetzt aus?

  • 5
    7
    SimpleMan
    21.10.2017

    Zwei ähnliche Fälle:
    https://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Zehnjaehriges-Maedchen-sexuell-beleidigt-artikel10025761.php
    Es handelte sich um zwei betrunkene Deutsche = 0 Kommentare

    https://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Gewaltattacke-Polizisten-suchen-Deckung-artikel10025688.php
    Drei betrunkene Jugendliche aus Irak, Syrien und Afghanistan = 27 Kommentare

  • 12
    2
    gelöschter Nutzer
    21.10.2017

    @Hankman, Ich empfinde den von Blackadder gebetsmühlenartig wiederholten Vorwurf über die angeblichen Feministen extremst Opferverachtend, deshalb meine verärgerte Antwort. Die Straftaten von Einheimischen und Ausländern beurteilt vor allem Blackadder unterschiedlich. Um beim bekanntesten Beispiel zu bleiben, wenn auf ca 1200 Anzeigen in Köln https://www.welt.de/politik/deutschland/article158631883/1200-Strafanzeigen-19-Verfahren-22-Angeklagte.html als einzige Antwort kommt in Deutschland passiert das auch, dann rede ich die Straftaten von Ausländern klein und reagiere damit unterschiedlich auf die Straftaten von Auländern und Einheimischen. Deshalb finde ich Blackadder wirft hier anderen etwas vor was sie selbst dauernd betreibt.

  • 5
    12
    gelöschter Nutzer
    21.10.2017

    @ hankman: Es gibt eine Reihe von Kommentatoren hier,von denen ich schon lange keine neutrale und differenzierte Betrachtung mehr erwarte,aber Danke trotzdem.

  • 8
    12
    Hankman
    20.10.2017

    @BlackSheep: Nein, da haben Sie Blackadder völlig falsch verstanden. Im Post steht nichts dergleichen. Es ging darum, darüber nachzudenken, ob wir Taten von Ausländern anders beurteilen als die von Einheimischen. Ich habe das als Denkanstoß verstanden. Versuchen Sie es doch auch mal, den Post von dieser Seite zu betrachten und nicht irgendwelche Sachen hinzuinterpretieren. Und dann schreiben Sie einfach Ihre Meinung zu dieser Frage.

  • 11
    6
    gelöschter Nutzer
    20.10.2017

    @Blackadder, und Sie glauben wohl wenn Sie sexuelle Straftaten von Flüchtlingen verteidigen setzten Sie sich für Frauenrechte ein? Ihr Desinteresse an Frauenrechten haben Sie hinlänglich gezeigt.

  • 15
    3
    gelöschter Nutzer
    20.10.2017

    @Blackadder, wie Hankman schrieb, es ist ein Unterschied zwischen Schülern, die sich kennen und Wildfremden. Für mich gibt es 3 Möglichkeiten:
    Erstens, wenn der Grabscher ein bekanntes A...loch ist, das gibt es auch in einer 8. Klasse, dann kann es durch das Mädchen, oder wenn sie zu Hause berichtet, durch die Eltern schon zu einer Anzeige kommen.
    Zweitens, der Grabscher gerät an die Richtige, die ihm ihre Hand spüren lässt, oder mit einem gezielten Tritt seine Lust blitzartig beendet.
    Drittens, es ist der heimliche Traumprinz (bei einem Fremden wenig realistisch) und es wird die erste große Jugendliebe daraus.

  • 6
    22
    gelöschter Nutzer
    20.10.2017

    @ Hankman: Danke für die Antwort. Das war genau mein Punkt.
    Und nein, hinterfragt, ich heisse das Verhalten keinesfalls gut, das schrieb ich auch nicht. Mir geht es um unterschiedliche Maßstäbe und angebliche Feministen, die sich nur dann für Frauenrechte einsetzen, wenn man es gegen Flüchtlinge instrumentalisieren kann.

  • 11
    21
    Hankman
    20.10.2017

    @Hinterfragt: Ich kann nicht erkennen, wo @Blackadder "an diesem Verhalten der ,Gäste' ... etwas Positives sehen" soll. Davon steht rein gar nichts in dem Post. Ich finde die Fragestellung darin aber durchaus interessant: Würde ein Übergriff unter Mitschülern auch als sexuelle Belästigung bei der Polizei angezeigt? Oder tun wir das nur, wenn ein Ausländer so eine Tat begeht? Ich bin eben nicht sicher, dass die Tat in der Schule dieselben Folgen hätte! Natürlich ist es auch noch ein Unterschied, ob sowas unter Menschen passiert, die einander kennen, oder unter Wildfremden auf der Straße. Strafrechtlich ist es jedoch dasselbe. Ich habe im Gegensatz zu Ihnen keine schnelle Antwort parat und möchte gern noch mal länger darüber nachdenken.

    Ach ja, noch eins: Sie sollten sich ehrlich machen und "Flüchtlinge" bzw. "Asylbewerber" schreiben. Sie missbrauchen hier das schöne deutsche Wort "Gäste", um Ihren Hass und Ihre Geringschätzung zu kaschieren. Gelingt aber nicht.

  • 20
    3
    Hinterfragt
    20.10.2017

    P.S. mich würde mal interessieren, wie Sie regieren würden an Stelle der betroffenen Frauen/ Jugendlichen/ Mädchen??

    Sie würden sich das sicherlich auch nicht gefallen lassen ...

  • 18
    6
    Hinterfragt
    20.10.2017

    @Blackadder: Sie können sicher sein, dass dies Folgen hätte und auch schon hatte..

    Es war aber auch abzusehen, dass Sie an diesem Verhalten der "Gäste" auch noch Positives sehen, passt ja nicht in Ihre Argumentationen der Stimmungsmache gegen die Verteidiger einer harten Linie mit straffälligen "Gästen".

  • 8
    21
    gelöschter Nutzer
    20.10.2017

    Ich möchte jetzt mal eine komplett ketzerische Frage stellen und rechne dafür auch mit vielen roten Daumen. Aber vielleich denkt ja der eine oder andere mal ganz nüchtern drüber nach:

    Wenn an einer x-beliebigen Chemnitzer Schule in einer 8.Klasse ein 14jähriger Junge ein Mädchen festhält und küsst , würden dann:
    1. Die Eltern des Mädchens den Jungen bei der Polizei anzeigen, die ihn festnimmt UND
    2. Würde am nächsten Tag in der FP stehen: sexueller Übergriff am Kepplergymnasium?
    Nur mal so als Gedankenexperiment.