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Lugau. Am Freitag ist am Verwaltungsgericht Chemnitz die Rechtmäßigkeit von im Jahr 2005 durch den damaligen Bürgermeister überwiesenen 15.000 Euro an eine Lugauer Gemeindebedienstete verhandelt worden. Der Richter schlug einen Vergleich vor. Mehr dazu lesen Sie in der Samstagausgabe der "Freien Presse" Stollberg.
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