Reitzenhain. Bei der Kontrolle eines 41-Jährigen in Reitzenhain haben Bundespolizisten am Montagfrüh festgestellt, dass gegen den Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl vorlag. Der Mann war wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 2600 Euro sowie 577,27 Euro Verfahrenskosten verurteilt worden. Weil er am Ende zahlte, entging der Mann einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen. (roy)
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