Chemnitz
Beschwerde zurückgewiesen: Neonazi Matthias B. darf Referendariat nicht bei Martin Kohlmann machen
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am Montag die Beschwerde eines Rechtsreferendars zurückgewiesen, mit der dieser die Zuweisung an einen ausbildenden Rechtsanwalt seiner Wahl in Chemnitz durchsetzen wollte.
Auch die zugleich eingelegte Beschwerde des Rechtsanwalts hatte keinen Erfolg. Das für die Ausbildung zuständige Oberlandesgericht Dresden verwies auf die bestandskräftige Zulassungsentscheidung zum Vorbereitungsdienst.
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