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Chemnitz: Fahrscheinkontrolleur attackiert

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Ermittlungen gegen 22-Jährigen


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1414 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    23.12.2012

    @kajakaja, ich will mich nicht rausreden, dass die Konversation hier manchmal ziemlich arg ist. Und auch ich kann austeilen - keine Frage.
    Schuld daran sonst oft beide Seiten: Der der sich unverständlich ausdrückt, wie auch der der falsch liest oder falsch versteht.
    Und mit dem 'Recht haben' ist das so eine Sache. In meiner bisher 36-jährigen Laufbahn habe ich viele erlebt die dachten Recht zu haben, aber es nicht bekamen - und das zu Recht.
    Zudem hat die schriftliche Konversation ihre Tücken, auch und wohl gerade deshalb, weil man sich eigentlich alles gut überlegen kann bis man auf den Senden-Knopf drückt.
    Und dann "verschreibt" man sich doch und der/das Gegenüber zieht die falschen Schlussfolgerungen.

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.

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    gelöschter Nutzer
    23.12.2012

    Ich raff das schon - es ist nur immer wieder beeindruckend wie verschiedene Menschen die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind ins schlingern geraten wenn jemand mal anderer Meinung - und das mit Recht - als sie sind. Dann wirds ganz schnell unsachlich und wir begeben uns auf eine Ebene die man von diesen Menschen auch erwartet, und dann hofft nie mit ihnen zu tun zu haben :)

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    gelöschter Nutzer
    22.12.2012

    @kajakaja, Sie raffen es nicht, oder? Man kann ja auch mal für sein Fehlverhalten einstehen.
    Und was heißt "mit allen Mitteln?" Darf er den der ihn festhalten will an seiner Gesundheit schädigen oder gar umbringen? Ist es das?

    Im GG kann man auch lesen, dass man niemanden schädigen darf, weder materiell noch körperlich. Zitat aus Artikel 2 GG: "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt" -schon mal was davon gehört?
    Mit Verlaub, aber bei Ihnen... neee, das schreibe ich nun besser doch nicht - würde wohl die Meinungsfreiheit überschreiten und wäre vermutlich strafbar...


    Thema erledigt - Ihnen gegenüber jedenfalls.

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    gelöschter Nutzer
    22.12.2012

    Was trotzdem nicht bedeutet das er fliehen darf, und das mit allen Mitteln. Wie schon erwähnt, die Flucht ist Straffrei, begeht er noch weitere Straftaten steht das auf einem anderen Blatt.

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    gelöschter Nutzer
    21.12.2012

    @kajkaja, GG Artikel 2 Absatz 2:

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Der letzte Satz - 'In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden' - deutet auf § 127 StPO, klar soweit???

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    gelöschter Nutzer
    21.12.2012

    Das Fahren ohne gültigen Fahrausweis nennt man im Strafrecht Leistungsbetrug, also eine Straftat. Und in diesem Zusammenhang darf JEDER Tatverdächtige durch JEDEN Bürger festhalten, siehe StPO § 127.

    @kajakaja, dann lesen Sie mal Absatz 2 des Artikel 2 GG.

    Im Übrigen gilt die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch die Begehung von Straftaten NICHT!!!

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    gelöschter Nutzer
    21.12.2012

    Ich darf an dieser Stelle mal an das Grundgesetz Artikel 2 verweisen.
    Eine Flucht ist also durchaus legtim und straffrei, was im Anschluss daran, oder dabei, für weitere Straftaten gemacht werden jedoch nicht. Das sollten Sie als Schöffe wissen.

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    gelöschter Nutzer
    21.12.2012

    @kaja: Das mögen Ihre persönlichen Empfindungen sein, die ICH weder nachvollziehen noch bestätigen kann. Ich benutze schon einige Zeit den Nahverkehr für den Arbeitsweg, MIR sind Ihre Schilderungen noch nicht aufgefallen.

    Selbst wenn es so wäre, würde das NIEMANDEN berechtigen, sein vermeintliches Recht zum Schwarzfahren mit der Faust durchzusetzen.
    Und ansonsten kann Ich Ihnen aus meinen Erfahrungen als Schöffe versichern, dass auch Strafrichter ihre Delinquenten ggf. mal mit lauter Stimme angehen, wenn diese trotz erdrückender Beweise nicht kapieren wollen, dass SIE die Straftat begangen haben!

    ..man muss sich das mal klarmachen, das Straftaten keine Belobigungen und Besten-Prämierungen zur Folge haben können..

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    gelöschter Nutzer
    21.12.2012

    Jothade, leider falsch (das mit den Tickets im Zug/Bus/Tram), in der Theorie ist das wohl war. Leider ist es aber bei der CVAG auch sehr geläufig den "im-Beförderungsmittel-Kartenkäufer" gleich mal als Schwarzfahrer abzustempeln - da man ja an den Automaten die Tickets vor der Fahrt kaufen (steht auch in den Beförderungsbedingungen) muss und die 40 Eur + Beförderungsentgeld einzusacken als dem Käufer zu helfen. Das ist mir nicht nur 1x passiert in Chemnitz und Umgebung.

    Weiter: ca. 75% der Kontrolleure die mir bis jetzt untergekommen sind (sitz/steh oft genug daneben) haben einen strengen 4 Punkte Plan: 1.patzig; 2.unfreundlich; 3.grossmaeulig; 4.ignorant. Kein Wunder das da, wenn auch selbstverschuldet, einem Mitreisenden die Hand zum Klatschen ausreisst.

  • 2
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    gelöschter Nutzer
    20.12.2012

    "...weil jemanden gegen seinen Willen festzuhalten halte ich auch für rechtlich bedenklich..."

    Wenn jemand schreibt, dass er/sie das für "rechtlich bedenklich" hält, sollte er/sie vielleicht besser VORHER einen Einblick in die seit mehr als einhundert Jahren in Deutschland geltenden Gesetze nehmen!
    Oder einen Anwalt fragen.

    Ohne ihn zu zitieren verweise ich mal auf den § 127 der StPO, der mit dem Titel "Vorläufige Festnahme" überschrieben ist und vielmals als "Jedermannsrecht zur Festnahme von Tätern auf frischer Tat" bezeichnet wird.

    Und wenn man weiter weiß, dass grundsätzlich bei "Schwarzfahrern" die "Leistungserschleichung" vermutet - also beim Schwarzfahren einen Straftatsbestand erfüllt - wird, hat selbstverständlich der beauftragte Kontrolleur das Recht, den Ertappten "vorläufig festzunehmen"!

    Fakt ist, dass jeder "Fahrgast" in Chemnitz die Gelegenheit hat, vor der Fahrt - oder spätestens zu Fahrtbeginn beim Busfahrer oder am Automaten im Zugfahrzeug der Straßenbahn einen für diese Fahrt gültigen Fahrschein zu erwerben.
    ... und SO ruft´s halt in den Wald hinein ...

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    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Würde man bei diesem Vorfall jetzt die Logik aus den Diskussionen zu Vorfällen im Fussball-Umfeld zugrundelegen, mit dem gleichen Maß an Verallgemeinerung und Voreingenommenheit, dann würde man zu dem Schluss kommen: (Alle!) CVAG Fahrgäste sind potentiell gewalttätig und damit ein Ärgerniss. Selbstverständlich hat die CVAG Schuld an diesem Vorfall und natürlich ist es ein Unding solchen Typen auch noch moderne Verkehrsmittel zu schenken...

    Diese Argumentation ist freilich lächerlich, was manchem aber nicht stört, sobald es um ein gewisses Feindbild geht...

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    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Traurig, aber die Realität. Man muss sich aber auch nicht wundern. So wie es in den Wald ruft, so schallt es heraus...

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    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Das nennt sich Pech für den Kontrolleur.
    Hätte er den 22 jährigen nicht Festgehalten hätte dieser sich nicht gewehrt. Weil jemanden gegen seinen Willen festzuhalten halte ich auch für rechtlich bedenklich.

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    gelöschter Nutzer
    18.12.2012

    So schlimm (und andernorts alltäglich) der Vorfall sein mag, bezweifele ich, dass der Kontrolleur der CVAG angehörig war. Die Zeiten sind vorbei, wo das Personal der CVAG noch zeitweise selber im Kontrolldienst arbeitete.