Chemnitz
Nachdem Rechtsextreme die Messerstecherei 2018 genutzt hatten, um mit falschen Narrativen den Volkszorn anzustacheln, blieb der Fall ein Spielball verschiedenster Interessen. Auch die Justiz geriet unter Druck. Und die juristische Aufarbeitung ist längst nicht abgeschlossen.
Die drei Sätze des Urteils am Bundesgerichtshof mochten sachlich klingen, doch sie schallten wie Ohrfeigen: "Die Revision des Angeklagten ist unbegründet. Das Urteil hält sachlich-rechtlicher Überprüfung stand. Dies gilt insbesondere für die Beweiswürdigung." Ohrfeigen - zumindest auf den Ohren derer, die acht Monate zuvor einen durch die...
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