Chemnitz
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In der Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar verzichtet die Stadtverwaltung grundsätzlich auf die Mahnung und die Vollstreckung von offenen Forderungen. Das hat die Pressestelle des Rathauses am Donnerstag mitgeteilt. Ausnahmen gelten den Angaben zufolge nur dann, wenn durch den Aufschub die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der...
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