Chemnitz
Ab 2023 verlieren alle Wege, die nicht im Bestandsverzeichnis ihrer Gemeinde stehen, ihren Status. Was hat das für konkrete Folgen?
Aufgrund einer 2019 vorgenommenen Änderung des Sächsischen Straßengesetzes könnten Wege, die etwa von der Land- und Forstwirtschaft, von Radfahrern oder Spaziergängern genutzt werden, ab 2023 zu Privatwegen werden - wenn sie nicht im Bestandsverzeichnis ihrer Gemeinde stehen. "Ziel des Gesetzgebers ist es, endlich...
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