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Peugeot unter Schutzplanke eingeklemmt
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Danke für die Info, Lexi.
@klapa Die Aufzeichnungen dürfen nicht permanent gespeichert werden. Die ordentlichen Geräte überschreiben je nach Einstellung die letzten Minuten, die über der Speicherkarte sind. Die meisten haben einen Sensor, der erkennt, ob durch eine starke Verzögerung ein Unfall passiert ist, dann wird das Überschreiben gestoppt, diese 5 Minuten gespeichert und die Kamera zeichnet weiter auf. Das ist dann auch durchaus als Beweismaterial zulässig je nach Richter. Natürlich gilt das auch bei eigenen Vergehen.
Heißt dass, Lexi, eine installierte Dashcam kann nicht beanstandet werden, wenn sämtliche Aufzeichnungen gelöscht sind?
Dashcams sind nicht per se verboten, nur das permanente Aufzeichnen des Verkehrs und des öffentlichen Raumes. Meine speichert 5 Minuten und überschreibt diese danach, wenn kein Ereignis statt fand oder ich die Taste zum Speichern drücke.
Der Polizei wird auf Grund überzogener Datenschutzvorgaben die Arbeit unnötig erschwert.
Tja, wäre die Verwendung von Dashcams erlaubt, wäre es für das Unfallopfer und die Polizei leichter, den Täter zu ermitteln.