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Das beim Busunglück auf der A 4 getötete Kind war nicht angeschnallt. Den Busfahrer will ein Zeuge im Rückspiegel mit Handy am Ohr gesehen haben.


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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 3
    1
    cn3boj00
    14.03.2017

    Egal ob man dem Fahrer das Handy am Ohr nachweisen können wird - vermutlich wie immer nicht. Solche Delikte müssen einfach deutlich strenger geahndet werden. Das deutsche Verkehrsrecht scheint vor allem dafür gemacht zu sein, Autofahrer zu beschützen. In anderen Ländern, so in der ach so verehrten Schweiz, gelten Delikte, die potenziell eine Gefährdung anderer bedeuten, als Straftat eingestuft. In D ist Handy am Steuer (ich hab auch schon Leute gesehen die mit 80 auf der Autobahn gefahren sind und einen Laptop bedient haben!) immer noch ein Kavaliersdelikt. Ich hoffe, dass wenigstens zivilrechtlich mindestens Totschlag kommt, wenn einer jemanden zu Tode fährt deswegen.