Aue
Zwei junge Männer sollen in ein Wohnhaus im Erzgebirge eingedrungen sein, drei Menschen verletzt und Sachschäden angerichtet haben – so der Vorwurf. Einem der beiden werden zudem weitere Taten zur Last gelegt. Nun mussten sich die Brüder vor dem Amtsgericht Aue verantworten.
Mit „ziemlich Augen zudrücken“ und einem Strafmaß an der „untersten Schmerzgrenze“hat Richter Lutz Herrmann diese Woche zwei junge Männer aus dem Erzgebirgskreis zu Geld- sowie in einem Fall zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Verhandelt worden war am Amtsgericht in Aue gegen zwei Brüder, Jahrgang 2001 und 1998.
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