Ein Gedenkkreuz an der Unfallstelle erinnert noch heute an den tödlichen Verkehrsunfall.
Ein Gedenkkreuz an der Unfallstelle erinnert noch heute an den tödlichen Verkehrsunfall. Bild: Georg Dostmann
Aue
Tesla-Prozess bekommt doch keine Neuauflage

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Die Verteidigung hat ihre Berufung zurückgezogen - ohne Angabe von Gründen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Aue rechtskräftig: Drei Jahre Bewährung für die Fahrerin nach dem Tod von drei Frauen.

Der sogenannte Tesla-Prozess geht doch nicht in Runde zwei. Die im Januar wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Autofahrerin (33) hat ihre Berufung zurückgezogen. Das Urteil des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema ist somit rechtskräftig.
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