Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern. Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1.März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen.
Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern. Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1.März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Bild: Julian Stratenschulte
Stollberg
Masernimpfpflicht: Im Erzgebirge fehlt in 850 Fällen der Nachweis

Nach Fristablauf drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld - auch ein Kita-Ausschluss ist möglich

Seit Ende Juli gilt in Deutschland die Impfpflicht gegen Masern - auch für Kinder und Jugendliche. Zwei Monate nach Fristablauf für die Nachweise der Masern-Schutzimpfung beziehungsweise -Immunität drohen Eltern bis zu 2500 Euro Bußgeld. Sie riskieren selbst den Ausschluss ihrer Kinder aus Kita oder Hort.
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