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Trotz neuer EU-Vorgaben: Elfenbein-Handel geht weiter

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Seit Januar 2022 gelten in der EU neue Leitlinien zur Beschränkung des Elfenbeinhandels. Obwohl die Ein- und Ausfuhr dadurch erheblich beschränkt wurde, wird Elfenbein online weiter angeboten.

Hamburg.

Trotz neuer EU-Vorgaben geht der Handel mit Elfenbein in der EU weiter. Das geht aus einem Bericht hervor, den das unabhängige Forschungsunternehmen MK Wildlife Consultancy im Auftrag der Tier- und Artenschutzorganisation IFAW (International Fund for Animal Welfare) erstellt hat.

Analysiert wurde darin die Menge an Elfenbein, die auf Online-Plattformen in sieben EU-Mitgliedstaaten angeboten wird: Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, die Niederlande und Spanien, wie die Organisation mitteilte.

Immer noch viel Angebot

Seit 2022 ist der Handel mit unbearbeitetem und verarbeitetem Elfenbein in der EU erheblich eingeschränkt, mit sehr begrenzten Ausnahmen für Antiquitäten und Musikinstrumente. "Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass in der EU immer noch erhebliche Mengen an Elfenbein online angeboten werden", sagte Robert Kless, IFAW Regionalvertreter Deutschland & Europa. In nur 23 Tagen wurden 1330 Elfenbein- und mutmaßliche Elfenbeinartikel in 831 Anzeigen auf 49 Online-Marktplätzen und Auktionshaus-Websites zum Verkauf angeboten.

"Für keines der 32 gefundenen Exemplare aus unbearbeitetem Elfenbein war dem Angebot ein Legalitätsnachweis beigefügt", sagte Kless. Dies lege den Verdacht des illegalen Handels nahe, da die kommerzielle Einfuhr, der Binnenhandel und die Ausfuhr von rohem Elefantenelfenbein aus der EU nur für sehr strenge Ausnahmen mit Legalitätsnachweis erlaubt sind. Dieser wurde für nur 10 Prozent der Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein und mutmaßlich verarbeitetem Elfenbein erbracht.

"Der Online-Handel geht weiter und wir müssen alle Beteiligten auffordern, da genauer und besser hinzusehen, um sicherzustellen, dass die neuen Vorgaben auch eingehalten werden", sagte Kless. Besonders gehe es darum, noch bestehende Schlupflöcher zu schließen. So fehle für Anbieter die Verpflichtung, dem Online-Angebot einen betreffenden Legalitätsnachweis beizufügen. (dpa)

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