Freiberg
Nach der Entscheidung des Landratsamtes zur Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Großschirma kann Wahlsieger Rolf Weigand (AfD), der als Einzelkandidat antrat, spätestens bis zum 12. Mai gerichtliche Schritte einleiten. Wie beurteilt ein Verwaltungsrechtsexperte die Aussichten einer Klage?
Nach der Entscheidung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Großschirma kann Wahlsieger Rolf Weigand dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz einreichen. Spätestens bis zum 12. Mai ist das möglich. Wie ist der Stand? Bislang hat der AfD-Politiker, der im März als Einzelkandidat antrat, noch keine...
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