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Impfstatus des Pflegepersonals: Mittelsächsische Heimbetreiber nur bedingt auskunftsfähig
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Ab Montag gilt eine tägliche Corona-Testpflicht für alle Beschäftigten in Pflegeheimen. Betreiber müssen Auskunft über den Impfstatus ihres Personals geben. Darauf waren sie zuletzt nicht eingestellt.
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