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"Macheten-Mann" soll Postmeilensäulen-Reparatur zahlen

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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    4
    gelöschter Nutzer
    31.08.2016

    Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen, dass man nur in dem Land verurteilt werden kann, in dem die Strafe begangen wurde. Das nennt sich Juristiktion oder auch örtliche Zuständigkeit. das Herkunftsland ist schlicht und ergreifend nicht zuständig dafür und wird sich auch hüten, die Kosten für eine Strafe zu tragen, die in einem anderen Land gefällt wurde. Zudem haben beide Länder komplett andere Gesetze. Etwas , was hier strafbar ist, muss es woanders noch lange nicht sein. Zudem gibt es in anderen Ländern die Todesstrafe, bei uns nicht. Sie sehen schon: so einfach, wie Sie es sich hier machen, ist es wahrlich nicht.

  • 3
    2
    maxmeiner
    31.08.2016

    Und wie wäre es, wenn dieser Fehri A. die Strafe in der Heimat absitzt, mit Abstimmung der Regierung seiner Heimat? Das hat Signalwirkung und nicht diese Sympatisantenjustiz für moslemische Gewohnheitsverbrecher.