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Merkel lässt Strafverfolgung von Böhmermann zu

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2020 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    19.04.2016

    Böhmermann dürfte nur ein willkommenes Bauernopfer gewesen sein.Merkel und Co waren sich einmal mehr sicher, Das primitiv-obszöne Gewäsch des Komikkaspers hat es hergegeben die Volksseele in Bewegung zu bringen und vor allem von den wirklichen großen Verbrechen und Schandtaten der Erdogans und Merkels abzulenken. Das ist gelungen Und es ist zugleich fast mit großer Zustimmung des Volkes, ein weiteres Grundrecht ins Wanken zu bringen, wei viele schon zweifeln, dass solches Meinungsfreiheit sei. Wir werden es noch spüren. Wer hat sich während der ganzen Aufregerei überhaupt über Erdogans Menschen-und Völkerrechtsverletzungen, Völkermord empört. So brauchte die große Kanzlerin nicht einmal genötigt werden bei Erdogan die Menschenrechte anzusprechen. Toll, wie dieses Volk regierbar ist.

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    19.04.2016

    Die Quelle für meinen Kommentar ist eine Anmerkung zu § 103 vom ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam.

    https://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-juristisch-103.html

  • 1
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    gelöschter Nutzer
    18.04.2016

    Danke für die Hinweise. Ich hätte diesen Satz durchaus auch anders gelesen. Hatte aber keine Kommentare gefunden. Warten wir ab, wie die Gerichte es sehen. Es scheint so einfach nicht zu sein, da die Mainzer Staatsanwaltschaft noch immer keine Stellungnahme abgegeben hat.

  • 1
    0
    Nixnuzz
    18.04.2016

    @Rasumichin: a.) Danke für Klarstellung!
    b.) Na denn. Schicksal nimm deinen Lauf....

  • 3
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    gelöschter Nutzer
    18.04.2016

    "Nixnuzz: @Ruediger1683:"..wenn das beleidigte Staatsoberhaupt sich zum Zeitpunkt der Beleidigung in offizieller Mission im Inland aufhielt. .." Genau! Welcher Rechtswissenschaftler kann mir erklären - wenn dieser Satz in seiner Aussage korrekt ist - dann trotzdem Mdme...."

    In den juristischen Kommentaren zum Strafgesetzbuch ist ausdrücklich klargestellt: Der Aufenthalt im Inland bezieht sich nur auf die zweite Alternative 'Mitglied einer ausländischen Regierung', nicht auf das zuerst genannte 'ausländische Staatsoberhaupt'.

  • 0
    2
    Nixnuzz
    18.04.2016

    @Ruediger1683:"..wenn das beleidigte Staatsoberhaupt sich zum Zeitpunkt der Beleidigung in offizieller Mission im Inland aufhielt. .." Genau! Welcher Rechtswissenschaftler kann mir erklären - wenn dieser Satz in seiner Aussage korrekt ist - dann trotzdem Mdme. Merkel sich eines - leider ebenso korrekt genanntem - "Ermächtigungsgesetzes" bedienen musste, der Staatsanwaltschaft grünes Licht zu geben?!?
    Das Hr. Erdogan die hiesigen Gesetze als Staatspräsident als auch als persönlich angegriffener Bürger nutzt, kann man nicht verweigern. Nur erscheint mir ein Missbrauch des 103ers durch das Kanzleramt so vorzuliegen. Ob das unserem Bundespräsidenten so passiert wäre mit seinem Rechtsanwaltsstab...??

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    17.04.2016

    @berndischulzi: Genau deshalb mein letzter Abschnitt. Wenn Sie meinen es läuft falsch, tun Sie etwas.

    @Rüdiger1683: Die Frage ist, wie man die Teilsätze zueinander in Beziehung setzt. Ich denke, die juristischen Berater von Herrn Erdogan und Frau Merkel sind in der Lage, das zu beurteilen. Erdogan hätte dies nie versucht, wenn er schon bei dem Paragraphen juristisch gescheitert wäre. Merkel hätte dem Ersuchen nicht zugestimmt, wenn man den Paragraphen so auslegt, wie Sie es tun.
    Ich bin auch kein Jurist, möchte aber mal mit sozusagen mathematischen Mitteln zeigen, wie man den Satz verstehen kann. Ich nutzt die Klammersetzung, um sozusagen die mathematischen Regeln auf die Teilsätze anzuwenden.

    § 1093 Abs 1 StGA sagt:
    "(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

    Man könnte lesen:[Ich beschränke mich auf den ersten Teil.]:

    "( Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung), das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ..."
    Dann wäre beim Staatsoberhaupt und beim Regierungsmitglied die Anwesenheit auf deutschem Gebiet notwendig.

    Man kann aber auch lesen:
    "( Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt ) oder ( wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält), ..."
    In diesem Fall wäre es beim Staatsoberhaupt nicht notwendig, dass es sich auf deutschem Territorium befindet.

    Ohne Jurist zu sein, nur aus dem Ersuchen und dessen Stattgeben geschlussfolgert, nehme ich an, dass Lesvariante 2 die juristisch korrekte Variante ist.

    Das ist keine Wertung der Entscheidung. Nur wenn Rechtsstaat, dann müssen die Gesetze auch so genutzt werden, wie sie gemeint sind.

    Ich habe an anderer Stelle bereits geschrieben, dass ich diesbezüglich sehr hin- und hergerissen bin. Ich hätte eine Ablehnung politisch für das stärkere Signal gehalten. Denke aber, dass auch so Erdogan seine Lektion Rechtsstaat bekommen wird - trotz des kleinen Etappensieges jetzt. Ich wüsste mit meinem nicht-juristischen Blick nicht, wenn man den Kontext der Sendung betrachtet, wofür man Böhmermann bestrafen könnte. Wenn er wirklich keine Strafe erhält, wäre es an Erdogan zu erklären, warum er gegen Satire vorgeht.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    17.04.2016

    @DieWahrheit, hier für Sie zum Kennenlernen.

    www.cicero.de/salon/erdogan-schmaehgedicht-das-boehmermann-video-im-original/60770

  • 3
    0
    Pixelghost
    17.04.2016

    @DieWahrheit, "ich kenne zwar nicht den Inhalt des Schmähgedichtes, aber..."

    Genau.

  • 2
    1
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Pcomment: Das Problem bei Ihrer Sicht ist, sie ist rein theoretisch.... Das Leben spielt sich meistens anders ab.

  • 6
    0
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Liest niemand den Paragraph 103? Er trifft nur zu, wenn das beleidigte Staatsoberhaupt sich zum Zeitpunkt der Beleidigung in offizieller Mission im Inland aufhielt. Dies war im konkreten Fall nicht gegeben. Die Entscheidung nach Paragraph 104 hätte allein aus diesem Grund nicht so getroffen werden dürfen. Die Regierung und Frau Merkel scheinen vom Sultan extrem unter Druck gesetzt worden sein.

  • 4
    2
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Ich bin gespannt, ob Angie beim nächsten Treffen mit Erdogan noch im Hosenanzug auftritt und ihm dann noch, wie einst dem guten alten "Vorsitzenden Erich" auf dem X. Plenum, um den Hals fällt.

    Wieso komme ich auf eine neue Kleiderordnung?

    Nun, wenn man seinenen Kritikern weniger Ansatzpunkte für Kritik / Satire geben will, dann wechselt man nicht nur die Seiten, sondern auch sein Outfit:

    Ich habe noch nie das Sprichwort gehört:

    "Der / Die hat keinen Ar... im (unter dem) Rock!"...

  • 7
    0
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Wie kann man sich als Regierung so erpressen lassen? Diese Regierung ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbitten. Bei Charlie Hebdo dieses verlogene Mitleidsgewäsch und wenn bei dem selben Nivau, eine Regierung sich über einen Satiriker beschwert gestatten wir Strafverfolgung? Man sieht wie ernst diese Regierung Meinungsfreiheit und ähnliches nimmt.

  • 7
    1
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Nun ist es wieder einmal soweit, dass unsere Angie zeigt, was sie als Agit-Prop der FDJ unter Honecker und Co. gelernt hat:

    Die "10 Goldenen A-s sozialistischer Leitungstätigkeit":

    Alle
    Anfallenden
    Arbeiten
    Auf
    Andere
    Abschieben
    Anschließend
    Anscheißen
    Aber
    Anständig!

    Dass der Böhmermann in seiner "Satire" sehr weit "unter die Gürtel-Linie" gegangen ist, das steht zweifelsfrei fest.

    Auf einem Dorfest hätte er gleich dafür ein paar ordentliche Backpfeifen erhalten.

    Es ist aber schon politisch sehr fragwürdig, auch wenn es diesen dubiosen Paragraphen gibt, dass man ein ganzes Land, das man regiert, opfert, nur damit wieder einmal andere die Entscheidungen treffen sollen - nur nicht unsere Angie!

    Es ist doch bitter, erfahren zu müssen, mit welcher Sorglosigkeit man einem Diktator, der in seinem Land die demokratischen Rechte mit Füßen tritt und an dessen Händen mehr menschliches Blut klebt als bei Honecker und Mielke zusammen, so in den "Allerwertesten" zu kriechen bereit ist.

    Sicher, Erdogan ist nicht das türkische Volk, aber wer hat diesen Diktator eigentlich gewählt und ihm sogar in früherer Zeit die Wahlkampfauftritte in Deutschland (Köln) genehmigt?

    Das einfache Volk versteht diese Politik nicht und es hätte Angie besser zu Gesicht gestanden, einmal einen politischen Fehler zuzugeben als jetzt zu versuchen, sich mit Hilfe eines Diktators politisch rein zu waschen.

    Kein Mensch wäscht sich morgens mit einem verdreckten Gesichtslappen sein Antlitz...

  • 1
    2
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    pcomment sicherlich haben Sie auch gelesen, dass ich explizit auf die unterschiedliche Thematik verwiesen habe. Ob es in meine Weltsicht passt, dies zu beurteilen. steht Ihnen nicht zu. Das die Bundeskanzlerin scharfen Gegenwind von vielen Seiten bekommt, ist nicht zu überlesen. Ihre Frage zur Unabhängigkeit bzw. Einflussnahme der Bundesregierung auf die Rechtssprechung hier in Deutschland, ich glaube dazu muss man sich nur einige Urteile anschauen. Auch dazu gab es genügend Lesestoff im Netz und anderen Veröffentlichungen. Es hätte doch gereicht, dass Sie Beiträge von anderen Kommentatoren zur Kenntnis nehmen und zu eigentlichen Beitrag der Presse kommentieren. Obwohl ich hier gegen meine gerade gemachte Aussage selbst verstoße bitte ich doch um eine faire und vorurteilsfreie Möglichkeit der Kommentarmöglichkeit.

  • 3
    5
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    @DieWahrheit: Es mag ja nicht in Ihre Weltsicht passen, aber Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.

    Im Fall Böhmermann hat ein ausländisches Staatsoberhaupt Ermittlungen nach §103 StGB erbeten. Hier gibt es die klare rechtliche Regelung in §104a StGB, dass die Bundesregierung zustimmen muss. Es geht aber NUR um eine Zustimmung, dass sie Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen aufnehmen darf. Nun ist diese am Zug und wird zunächst ermitteln und entscheiden müssen, ob überhaupt ein Grund für die Aufnahme einer Gerichtsverhandlung besteht. Wenn ja, wird ein Gericht zu entscheiden haben. In diesem ganzen Prozess hat die Bundesregierung wegen der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung keinen Einfluss mehr.

    In den anderen Fällen, die Sie hier ansprechen, gilt die Trennung von Exekutive (Bundes-, Landesregierungen) und Judikative (Staatsanwaltschaften, Gerichte) von vorn herein. D.h., Frau Merkel und die Bundesregierung haben keinen Durchgriff. Sollte jemand gegen die Regierung oder Regierungsmitglieder klagen, liegt die Entscheidung, ob ein Verfahren eingeleitet wird, und wenn ja, die Verurteilung und das Strafmaß allein bei der Justiz. Ein Eingriff der Regierung ist hier gar nicht vorgesehen.

    Ich weiß, dass das nicht in Ihr Weltbild passt (vermutlich auch nicht in das vieler anderer im Forum) und ich rechne mit einigen roten Daumen. Es ändert nichts daran, dass das die aktuelle gesetzliche Situation in Deutschland ist.
    Sollten Sie der Bundesregierung allerdings vorwerfen, vielleicht sogar nachweisen können, dass sie in diese Justizprozesse eingegriffen hat - und auch der Justiz, dass sie hat eingreifen lassen, können Sie gegen beide jeweils wieder rechtlich vorgehen.

  • 4
    3
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Die derzeitigen Meldungen zur Entscheidung der Bundeskanzlerin
    spalten die Meinungen. Ich kenne nicht den Inhalt dieses
    Schmähgedichtes, aber wenn Frau Merkel ihre Entscheidung damit begründet, dass jetzt die (Un)abhängige Justiz dies prüfen soll , dann wäre es doch auch ein schöner Zug ihrerseits, wenn sie die eingereichten Klagen gegen ihre Politik von der Justiz hätte zugelassen. Es sind natürlich verschiedene Sachverhalte, aber das Volk sähe darin eine Geste der Unterwerfung unter die (un) abhängige staatliche Gerichtsbarkeit. Welch eine Doppelmoral !

  • 9
    1
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Amtsantritt Merkel, vor dem deutschen Bundestag: - Ich schwöre, ....... Schaden vom deutschen Volk abzuwenden ... -.

  • 8
    1
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Die New York Time schreibt;

    Sie besudelt die eigenen Leute.,,,,So steht es wörtlich''''

  • 10
    2
    gelöschter Nutzer
    15.04.2016

    Mir hat das Gelaber von Böhmermann auch nicht gefallen.Man sollte niemanden derart beleidigen.
    Andererseits war mir von vornherein klar das Merkel vor Erdoan buckelt.
    Durch ihre katastrophale Flüchtlingspolitik hat sie Deutschland erpressbar gemacht und das ist sicher erst der Anfang.