Panorama
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In seinen Videos prangert er die "Überfremdung" Deutschlands an und ruft zu Trauermärschen für die "Opfer" der Asylpolitik hierzulande auf: Dem selbst ernannten Berliner "Volkslehrer" wurde gekündigt - zu Recht, wie nun ein Gericht befand.
Berlin (dpa) - Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage eines Grundschullehrers, der sich selbst "Volkslehrer" nennt, gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Der 38-Jährige hat Internetvideos veröffentlicht, in denen er unter anderem die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und eine "Überfremdung" der "weißen Nationalstaaten" in...
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