Sachsen
19.06.2022
Achtung Kamera: Polizei testet neuen Blitzer zur Überführung von Handy-Sündern
Ablenkung gilt als eine Hauptunfallursache. Mit neuer Technik macht Rheinland-Pfalz deshalb jetzt Jagd auf Handyverstöße hinterm Lenkrad. Sachsen könnte folgen.
Wer am Steuer sitzt, darf sein Handy oder Tablet während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung nicht nutzen. Bislang war es aber schwierig, diese Verstöße zu ahnden. Ein neuartiges Überwachungssystem soll das nun ändern.
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Die Diskussion wurde geschlossen.
@MF: Es kommt aufs KÖNNEN an. Über Schnellwahl ist einiges möglich, Voraussetzung man beherrscht es. Über die LKW-Fahrer muss man sich nicht mehr unterhalten, was dort abläuft ist gelegentlich filmreif. Für solche Fälle ist die Polizei bekanntlich unterbesetzt und eine "Spezialkamera" ist noch nicht vorhanden. Immerhin, man will dort nicht einmal die Fahrzeiten kontrollieren, was wesentlich wichtiger wäre. Ein schlafender Fahrzeugführer ist nun einmal gefärlicher als ein telefonierender, da ist er zumindest noch wach.
@KT: Das Stauende verpasst, lag wohl in den allerwenigsten am Handy, Lenkzeitüberschreitungen wohl eher, auch wen es die Lobby nicht hören möchte. Die Arbeitsbedingungen in dieser Sparte dürfte die Begeisterung für diesen Beruf stark einschränken.
Freisprecheinrichtungen gehören heute eigentlich zur Grundausstattung, da wird schon eher einmal am Blinkschalter gespart, vorrangig bei Nobelkarossen und man hat dafür ein versenkbares Dach, wofür der Schalterplatz da ist.
wird sich noch steigern wenn mehr E-Fahrzeuge unterwegs sind da jeder die nächste Ladestation per App sucht damit er nicht liegen bleibt
Es ist nicht sicher, dass man beim essen, trinken oder rauchen immer auf die Straße schaut und mindestens eine Hand am Steuer hat. Auch ist es nicht sicher, dass eine Unterhaltung oder gar ein Streit miteinander nicht mehr ablenken kann, als ein Handy. Aber ich will nicht in kleinliche Diskussionen abdriften. Was ich meine ist, dass es wohl bei dem Handy Verbot und nun dieser neuen Methode leider wohl nicht nur darum geht, Unfälle zu vermeiden, sondern auch ganz wesentlich um abkassieren...
@KT: Bei dem Handyverbot am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) geht es darum, dass bei der Benutzung GLEICHZEITIG eine Hand und beide Augen anderweitig beschäftigt sind, als mit dem Verkehrsgeschehen.
Essen, trinken & rauchen kann man während der Fahrt auch mit Blick auf die Fahrbahn, Reden sogar mit beiden Händen am Steuer.
Natürlich geht von Handynutzung am Steuer eine erhöhte Unfallgefahr durch die Ablenkung aus, unbestritten. Jedoch gibt es noch viel mehr, was vom Fahren ablenkt, bspw. essen, trinken, rauchen, Navi bedienen, mit den Fahrzeuginsassen reden...
Man hätte all das doch auch längst verbieten und mit 'Ordnungsgeld' belegen können, schon bevor es überhaupt Handys gab. Warum nicht?
Nur das Handy nutzen wird geahndet und ist mittlerweile sehr kostspielig. Wird da eine Sache überbewertet?
Ist man nicht an mancher Stelle froh, dass es viel Geld einbringt?
Übrigens, wenn man im Stau mal so langsam aneinander vorbei rollt, ist es sehr interessant, wie insbesondere LKW Fahrer sich ablenken lassen, da wurde schon vom Teller (auf dem Lenkrad) mit Messer und Gabel gegessen oder die Zeitung über dem Lenkrad ausgebreitet. Schlagzeilen, Lkw übersah Stauende gibt's oft genug, wer weiß woran es da lag. Wer es wirklich kann, mit Handy am Ohr fahren, schaut wenigstens noch halbwegs nach vorne.
Ich habe Polizisten(Fahrer) auch schon mit Handy am Ohr erwischt.
Und nun?
Auf dem Gebiet der Einhaltung der STV hat der Staat mit Sicherheit genau so wenig Schwierigkeiten wie bei der Eintreibung der Steuern. Das funktioniert beinahe vorbildlich.
Den Rechtsstaat zu einen Sicherheitsstaat konvertieren zu wollen, der mit einer steigenden Überwachung der Bürger konform geht, wird hoffentlich trotzdem nicht gelingen.
Der Satz:“Alles was verboten ist muss kontrolliert werden.“ fordert volle Zustimmung! Vor allem Ortspolizeibehörden sollten sich daran eine Scheibe abschneiden und nicht nur dort kontrollieren, wo auf einem Schlag viel Geld zu machen ist. Also nicht auf großen Bezahlparkplätzen, wo entweder nicht bezahlt oder die Dauer überschritten wird, sondern auch in den Randgebieten bei Park- und Halteverboten, wie zum Beispiel in Engstellen. Aber da ist die Herausforderung größer, da man nicht nur auf Parkschein und Uhr sehen muss. Unter diesen Voraussetzungen ist diese Begründung unglaubwürdig. Allerdings ist natürlich die Gefahr bei den Verstößen im fließenden Verkehr ungleich höher.