Sachsen
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Die Landesdirektion wies schon 2016 Kommunen an, Notpläne zu erstellen. Eine Arbeitsgruppe bereitet die Verteilung von Energie vor.
Fällt in Sachsen der Strom aus, soll in Kliniken binnen 15 Sekunden durch selbstzündende Dieselaggregate die Notstromversorgung einsetzen. Für mindestens 24 Stunden soll der Fortbetrieb wichtiger Anlagen so gewährleistet sein. Das schreibt Sachsens Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vor. Doch was, wenn ein...
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