Sachsen
Nach dem Angriff eines 14-Jährigen auf einen 15-Jährigen in einem Flöhaer Bahnhofstunnel kursieren ein Video der Tat, private Fahndungsaufrufe und die Adresse des Tatverdächtigen auf Facebook und Co.. Selbst wer so etwas nur teilt, macht sich strafbar, sagt Experte Christian Solmecke. Was gilt eigentlich?
Wer dieser Tage bei X, dem früheren Twitter, Flöha in die Suche eingibt, bekommt in einer gefühlt endlosen Abfolge immer wieder das gleiche Video oder Bilder davon angezeigt: den brutalen Angriff eines 14-Jährigen, der einem 15-Jährigen in einem Bahnhofstunnel einen blutigen Kopfstoß versetzt. Ähnlich ist es bei Facebook oder Telegram. Der...
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