Sachsen
Gericht entscheidet: Ex-AfD-Abgeordneter Jens Maier darf vorerst nicht mehr als Richter arbeiten
Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete muss seine Geschäfte damit sofort niederlegen.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.
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