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Einbruch ins Grüne Gewölbe: Angeklagter freigesprochen

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Seit Januar musste sich ein weiteres Mitglied des Berliner Remmo-Clans wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, den Tätern geholfen zu haben.

Dresden.

Ein wegen Beihilfe zum Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden angeklagter junger Mann aus dem Berliner Remmo-Clan ist freigesprochen worden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er in die Planung eingeweiht und aktiv daran beteiligt war, sagte die Vorsitzende Richterin zur Urteilsverkündung am Mittwoch im Landgericht Dresden. Die Jugendkammer folgte damit dem Antrag der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte anderthalb Jahre Jugendstrafe auf Bewährung gefordert - wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und Brandstiftung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 24-Jährige ist ein Bruder beziehungsweise Cousin der fünf bereits rechtskräftig verurteilten Haupttäter aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Da er zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war und damit juristisch als heranwachsend galt, lief der Prozess gegen ihn seit Anfang Januar vor einer Jugendkammer. Seinen Namen hatte einer der Angeklagten im ersten Prozess zu dem spektakulären Fall genannt, in Verbindung mit seinen Angaben zu einer Autofahrt an den Berliner Treffpunkt in der Tatnacht und einer Polizeikontrolle. Im Mai 2022 war der damals 22-Jährige festgenommen worden, im Zuge einer Beschwerde drei Wochen später aber wieder freigekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seinen Bruder und zwei weitere bereits Verurteilte in der Tatnacht zum vereinbarten Treffpunkt für die Tour nach Dresden gefahren zu haben. Nach einer Polizeikontrolle seien diese ausgestiegen und er allein weitergefahren, um die ihn observierenden Beamten abzulenken. Dafür fanden sich keine Hinweise, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe seinen Bruder oft durch die Stadt gefahren, die Polizeikontrolle an sich sei rechtswidrig gewesen. Nach Ansicht der Richter hat da keine Gefahr im Verzug vorgelegen, die Beamten keinen Gerichtsbeschluss gehabt.

Die Verteidiger des 24-Jährigen warfen der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Vormittag vor, nicht objektiv ermittelt zu haben. Es sei nicht verboten, Verwandte durch Berlin zu fahren. Selbst wenn ihr Mandant von dem Vorhaben gewusst habe, habe die Polizeikontrolle die vorgeworfene Fahrt unterbunden. Nachdem die Beamten im Kofferraum Einbruchswerkzeug gefunden hatten, war der Wagen bei seiner Weiterfahrt observiert worden.

Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.

Im Mai 2023 waren fünf junge Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden, inzwischen rechtskräftig. Ein ebenfalls angeklagter Verwandter von ihnen wurde freigesprochen. Im Zuge einer Verständigung war der mengenmäßig größte Teil der Beute zurückgegeben worden. Einige der wertvollsten Stücke sind nach wie vor verschwunden.

Das Gericht sprach dem Angeklagten des zweiten Strafprozesses in dem Fall nun volle Entschädigung zu. Der 24-Jährige verzichtete auf persönliche Worte zum Prozessende und verschwand aus dem Saal - erleichtert und mit einem Lächeln. (dpa)

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