Regionales
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Das Bundesjustizministerium will die Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter einschränken. Was für die Mieter gut klingt, erzürnt die sächsische Wohnungswirtschaft. Sie warnt jetzt vor gravierenden Folgen.
Chemnitz. Gegenwärtig dürfen sich Vermieter elf Prozent der angefallenen Modernisierungskosten vom Mieter zurückholen. Künftig sollen es nur noch acht Prozent sein. Zudem sollen Vermieter die Miete nach einer Sanierung um nicht mehr als 50 Prozent in einem Zeitraum von acht Jahren anheben dürfen. Dabei ist diese Erhöhung zugleich auf...
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