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Sachsen dürfen sich nur in 15-Kilometer-Umkreis bewegen

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Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts präzisiert die Festlegung in der Corona-Schutz-Verordnung zum "Umfeld des Wohnbereichs".


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9292 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    8
    MuellerF
    13.04.2020

    @Einspruch: Ich gebe zu, ich folge weitgehend den Empfehlungen von RKI & WHO- das macht unsere Politik auch & erlässt entsprechende Massnahmen.
    Das heißt aber noch lange nicht, dass ich das selbständige Denken eingestellt habe! (Übrigens eine recht arrogante Unterstellung an "Abweichler" von Ihrer Meinung !) Glauben SIe etwa, die Ärzte wollen jetzt die Weltherrschaft übernehmen und drangsalieren uns deswegen?

  • 0
    7
    MuellerF
    13.04.2020

    @Einspruch: VOR der 15 km-Regelung gab es nur eine unbestimmte Vorschrift: "Umfeld des Wohnbereichs". Im Fall einer Kontrolle von 2 unterschiedlichen Polizisten hätte man also evtl. einmal nichts falsch gemacht, ein andermal aber hätte man je nach Auslegung des Beamten eine Strafe bekommen können.
    Insofern sind die 15 km eine Präzisierung, die Rechtssicherheit & Gleichbehandlung wieder hergestellt hat.
    Und noch mal: IRGENDWO MÜSSEN Sie eine Grenze des Bewegungsradius setzen, erst recht wenn kein App-Tracking gemacht wird! Warum, habe ich ebenfalls bereits begründet.
    Überhaupt verstehe ich diese Panik vor dem Tracking nicht so recht-die Menschen lassen sich tagein, tagaus (freiwillig oder unwissend) durch alle möglichen Apps oder Alexa überwachen, ohne überhaupt so recht zu wissen, WELCHE Daten sie da von sich preisgeben, aber plötzlich ist eine App zum ANONYMISIERTEN Tracking ein Problem !?

  • 2
    6
    MuellerF
    13.04.2020

    Wenn sich die roten Däumlinge durch Unbelehrbarkeit von einer Übernachtung im Kleingarten abbringen lassen- bitteschön, mir doch egal! Pfff!

  • 2
    2
    gelöschter Nutzer
    13.04.2020

    @MüllerF: …"Ich denke, die 15 km wurden gewählt, damit jeder die Chance hat, nicht immer am gleichen Ort spazieren gehen zu müssen".....
    Aha, durch Einschränkung des Bewegungsraumes erhöht sich Ihrer Logik nach die Chance, an verschiedenen Orten spazieren gehen zu können. Ich dachte immer, je weiter auseinander, um so besser und um so mehr Chancen.
    …"Hinsichtlich der Ausbreitungswege ist eine Beschränkung an sich schon sinnvoll."
    Heist also: Auf Arbeit reichen die Vorsichtsmaßnahmen trotz vieler unvermeidlicher Kontakte, spielt die Entfernung keine Rolle, hinnehmbares Risiko sozusagen.
    Aber in der Freizeit allein im Wald oder dem Radweg ohne Kontakte, mit der Möglichkeit, anderen aus dem Weg zu gehen, und denselben Vorsichtsmaßnahmen, steigt die Gefahr. Weil das Virus mitfährt und sieht, wo ich gerade bin? Aktuell soll es wohl 177 Fälle in Chemnitz geben. Ich glaube, die Chance einen zu treffen und sich zu infizieren, sinkt, wenn ich aus der Stadt rauswandere oder radel. Sie steigt, wenn ich im Laden einkaufe oder arbeiten gehe oder zufällig einen in der Nachbarschaft Erkrankten an der Mülltonne treffe.
    …"kann man die Abstands-& Hygieneregeln nicht mehr,bzw. weniger effektiv kontrollieren &ggF. sanktionieren." Ja, da schreiben Sie wohl unbewusst etwas wahres.
    Hilft wohl nur noch eine App, die fleißig alle anderen möglichen Daten und Bewegungen sammelt, die bildet dann wohl einen Schutzschirm um mich herum?
    Wie leicht diese Krise bei einigen dazu führt, nichts mehr zu hinterfragen und alles an bereit gestellten Infos als unumstößlich zu sehen , ist schon erschreckend. Gab es schon mal.
    Ich glaube, tbaukhage war es, der in einem anderen Beitrag mal die Relationen der täglich sterbenden zu Corona ins Verhältnis gesetzt hatte und auf die Erkenntnisse des Hamburger Gerichtsmediziners verwiesen hatte. Daran sollte man auch mal denken.

  • 1
    6
    MuellerF
    13.04.2020

    @Deluxe: Das Bundeskleingartengesetz verbietet NICHT Übernachtungen im Kleingarten, sondern ein dauerhaftes Wohnen ebenda.
    Das dauerhafte Wohnen im Bungalow wird dann durch andere Vorschriften bzw. daraus folgende bauliche Gegebenheiten verhindert: kein Anschluss ans Trink-& Abwassernetz, keine fest installierten Heizgeräte/ Öfen, im Winter oftmals auch kein Strom. Dazu kommt noch, dass ein Kleingarten keine meldefähige Adresse darstellt, daher auch nicht Haupt-oder Nebenwohnsitz sein kann. Übernachtungsverbote im Kleingarten können zwar kommunal geregelt sein, laut Bundeskleingartengesetz sind sie aber nicht untersagt.

  • 5
    1
    mops0106
    13.04.2020

    @saxon1965:
    "Wir lassen uns prima ablenken...."
    Richtig!!!!!!! Mehr schreibe ich dazu momentan nicht. Ich habe mich schon oft ausführlich zum Thema geäußert. Verblendung und Angst machen haben leider schon immer funktioniert in der Geschichte.

  • 6
    3
    gelöschter Nutzer
    13.04.2020

    @Ralf66
    Es ging nicht darum, ob die Nutzung von Kleingärten erlaubt ist. Das ist mir bekannt.

    Es geht darum, daß man den Leuten dort auch die Übernachtung ermöglicht. Die verbietet nämlich das Bundeskleingartengesetz. Viele haben aber Lauben, in denen man mal gewisse Zeit wohnen könnte, wenn man denn dürfte. Das Ergebnis wäre deutlich mehr Abstand zwischen den Leuten.

    Gleiches gilt für das große Heer der Dauercamper. Statt die Plätze zu schließen, müßte man sie öffnen und den Tausenden Dauercampern, von denen viele ja sowieso im Rentenalter sind, nahelegen, sich möglichst dort aufzuhalten und nicht in den Stadtwohnungen. Es ist sowieso Saisonbeginn und die Witterung gibt es her.
    Ergebnis: Verringerung der Infektionsgefahr durch Vergrößerung der Abstände.

    Besitzer von Wochenend- und sonstigen bewohnbaren Grundstücken: dito.

    Wir würden damit Zehntausende Menschen aus den Zentren der Ansteckung herausbringen. Aber wir tun genau das Gegenteil und konzentrieren die Risikogruppen so dicht wie möglich in den Stadtgebieten, wo keiner dem anderen ausweichen kann und die Abstandsregeln spätestens bei Begegnungen im Treppenhaus oder im Fahrstuhl, aber leider eben auch im Supermarkt, keinen Pfifferling mehr wert sind.

  • 4
    3
    ralf66
    13.04.2020

    @Deluxe, haben sie schon mal den Text der sächsischen Ausgangsbeschränkung gelesen?

    Ihr erste Punkt: Kleingärtner dürfen in ihre Gärten, sie dürfen das alleine, mit der Partnerin und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, wenn es nicht mehr als 5 Personen sind.
    Damit ist Ihr 1. Punkt unbegründet.

    Der zweite Punkt Ihrer Meinung, der schlägt im Prinzip die Herdenimmunisierung vor, wobei man das öffentliche Leben nicht einschränkt, sondern nur die Risikogruppen schützt, da wäre es gut, wenn wir in dieser Krise keinen Wissenschaftlerstreit hätten, was nun besser ist, Herdenimmunsierung oder strikte Infektionskettenunterbrechung, auf Hinblick noch fehlender wirksamer Medikamente gegen Corona oder einen Impfstoff, ist wenn man genau hinsieht, bei allen beiden Varianten nicht sicher, ob sie am Ende den besseren Erfolg versprechen. Bei der Herdenimmunisierung kann es durchaus zu richtig viel Todesopfern kommen, am Ende weiß man trotzdem nicht, sind die es überleben alle richtig immun und wie lange hält die Immunität an, bei der Infektionskettenunterbrechung, wie jetzt der Fall, ist bei zu schneller Lockerung ein Rückfall möglich und man ist am Ende dort wo man angefangen hat, die Wirtschaft leidet meiner Ansicht nach bei beiden Varianten. Beide Varianten sind eigentlich nichts weiter als Versuche, wo keiner jetzt noch nicht weiß, wo die Reise hingeht und welche die es ganz genau wissen, dass sind für mich Spekulanten.
    Mit dem Baumarkt geschlossen und Lebensmittelmarkt offen gebe ich Ihnen recht, dass ist so nicht in Ordnung.
    Das die Risikogruppe weiter Ihre Ausflüge in die offenen Geschäften macht ist mir auch schon aufgefallen, die begreifen's halt nicht.

    Zu 3. Einheitliche Regelungen bundesweit wären gut gewesen, die hat aber der Bund verschlafen, indem er nicht schon reagiert hat, als in den Ländern NRW, Bayern und Baden-Württemberg schon eine Ausbreitung da war, wo man hätte für alle reagieren müssen sollen oder können, deshalb jetzt unterschiedliche Reglungen.

    Zum Schluss, regieren hätte man im schon Januar/Februar müssen in Deutschland und in Europa den Reiseverkehr einstellen, Flugbetrieb einstellen, Grenzen schließen alle Veranstaltungen untersagen.

  • 5
    2
    gelöschter Nutzer
    13.04.2020

    Wir lassen uns prima ablenken. Es wird mit Infektionszahlen Panik erzeugt, mit Mortalitätsraten aus Ländern mit qualitativ schlechten Gesundheitssystemen und einseitigen wissenschaftlichen Ansichten die Massen beeinflusst. Dabei werden wir erleben wie das System insgesamt kollabieren wird.

  • 5
    3
    gelöschter Nutzer
    12.04.2020

    @Ralf66
    Ich hätte mit solchem Juristen-Unsinn wie "Umfeld des Wohnbereiches" gar nicht erst angefangen, sondern die ganze Sache genau anders herum organisiert:

    1. Jeden, der die Möglichkeit hat, vorübergehend außerhalb seiner Mietskaserne zu wohnen und dabei Kontakte zu meiden, dazu ermuntert das zu tun. Damit wären die Besitzer von Wochenendgrundstücken schonmal zum Teil aus den Städten raus gewesen. Das wäre in gewissem Rahmen sogar auf Kleingärtner erweiterbar gewesen. Primärziel: Abstände zwischen Menschen vergrößern, statt sie durch Wohnungszwang und Konzentration der Massen in den Wohnvierteln zu reduzieren, was aktuell geschieht.

    2. Nicht 100% der Menschen faktisch unter Hausarrest gestellt, um maximal 5% Risikogruppe zu schützen, sondern die Bewegungsfreiheit dieser 5% beschränkt. Was umso einfacher wäre, da die Risikogruppen weitestgehend keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen, da sie bereits im Rentenalter sind. Es ist nicht logisch, daß ich mich privat zu beschränken habe, mich aber im Dienst munter infizieren kann. Es ist auch nicht logisch, daß man sich im Lebensmittelmarkt anstecken kann, aber der Baumarkt und das Elektrofachgeschäft geschlossen haben.

    Ich sehe aber das Gegenteil: die Risikogruppen ziehen munter weiter durch Kaufhallen und Drogeriemärkte, als sei nichts passiert. Gern auch mehrfach täglich, um Bückware wie Toilettenpapier und andere Raritäten zu ergattern. Und diejenigen, die mit ihrer Arbeit die Renten- und Krankenkassen füllen, müssen sich gleichzeitig massiv einschränken.

    3. Bundeseinheitliche Regeln und nicht diesen Flickenteppich.

  • 5
    3
    ralf66
    12.04.2020

    @Deluxe,
    @saxon1965,

    wollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben aber gut. Wie ist es denn zu dieser Kilometerbegrenzung 15 km gekommen? Wenn die sächs. Regierung eine Ausgangsbeschränkung erlässt und in ihr steht man darf sich zu gewissen sportlichen Aktivitäten im Umfeld des Wohnbereiches bewegen, dann ist das Umfeld des Wohnbereiches wo dieses endet eben nicht klar definiert, dass ist Gummi dehnbar ohne Ende, diese Wortwahl ist reine Auslegungssache, wobei hier jeder hineininterpretieren kann wie er gerade lustig ist, wo das Umfeld des Wohnbereiches seiner Ansicht nach endet. Viele haben sich über diese Wortwahl aufgeregt, es wurden glaube ich auch Beschwerden eingereicht und dann hat das Gericht eben diese Begrenzung 15 km entschieden.

    @Deluxe und @saxon1965, Sie fragen immer was diese Kilometerbegrenzung für einen Sinn macht, was man damit erreicht und stellen fest, dass diese Begrenzung Unsinn ist, aber darum geht es mir jetzt nicht, ich sehe auch widersprüchliches in dieser Ausgangsbeschränkung und bin der Ansicht Kontaktverbot und Abstandsregelungen hätten eventuell gereicht. Aber wenn eine solche Ausgangsbeschränkung erlassen wird, wenn man oben meint, dass muss sein, dann muss das Ding eindeutig sein und darum geht es, es geht um die Eindeutigkeit, über den Sinn kann man durchaus diskutieren.

    Meine Frage an Sie: Wo hätte bei Ihnen das Umfeld des Wohnbereiches geendet, wo hätten Sie gesagt, damit ist eindeutig gemeint bis hier her und nicht weiter, wo ist das bei Ihnen?

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wenn die Polizei Kontrollen macht, ich mich z. B. 50 km von meinem Wohnort entferne, weil ich der Meinung bin, dass liegt ja noch im Umfeld meines Wohnbereiches, die mir dann erklären was sie als Umfeld des Wohnbereiches ansehen und dann muss ich das akzeptieren was deren ihre Auslegung dazu ist, meine Auslegung zur Entfernung im Umfeld des Wohnbereiches würde dann keinen aber keinen interessieren und das sind keine klaren Verhältnisse, das hätten garantiert zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt.

    Meiner Ansicht nach wäre das das Gleiche, als wenn in der StVO stände: Geschlossene Ortschaften dürfen nicht zu schnell durchfahren werden.

  • 7
    6
    gelöschter Nutzer
    12.04.2020

    Soweit sind manche schon, dass sie förmlich danach bettel eine Kilometerbeschränkung ihrer freiheitlichen Rechte genannt zu bekommen.

  • 4
    10
    MuellerF
    12.04.2020

    @Deluxe: Wo es keine Kilometergrenze gibt, gibt es schwammige Vorgaben wie "Umfeld des Wohnbereichs", so wie es vorher auch in Sachsen war.
    Finden Sie das besser?
    Ich nicht, denn eine solche Formulierung öffnet Willkür und Ungleichbehandlung die Tür weiter, als eine klare Vorgabe.

  • 7
    6
    gelöschter Nutzer
    11.04.2020

    MuellerF:
    Wenn das alles so sinnvoll ist: Warum gibt es dann in den allermeisten Bundesländern KEINE Kilometergrenze?
    Warum???

  • 4
    12
    MuellerF
    11.04.2020

    @Einspruch: Irgendwo muss man eine Grenze setzen, sonst könnte man ja auch Auslandsreisen wieder erlauben.Insofern ist JEDE Zahl willkürlich, aber hinsichtlich der Ausbreitungswege ist eine Beschränkung an sich schon sinnvoll.

  • 15
    3
    gelöschter Nutzer
    11.04.2020

    Man kann sich auch im Umkreis der Wohnung infizieren, an der Haustür, am Müllplatz, im Supermarkt usw.. insofern sind die 15 km willkürlich und unsinnig. Aber dadurch kommt Geld beim Abkassieren rein. Abstand halten und Kontakte vermeiden, auch wenn man weiter wegfährt, wäre sinnvoller und würde vollkommen reichen. Das Virus hat keinen Kilometerzähler, soviel ist mal sicher.

  • 5
    11
    MuellerF
    11.04.2020

    @994374: Über den SInn oder Unsinn eines größeren oder kleineren Bewegungsradius' kann man sich lange streiten. Ich denke, die 15 km wurden gewählt, damit jeder die Chance hat, nicht immer am gleichen Ort spazieren gehen zu müssen & um auch eine gewisse Auswahl an Einzelhandelsgeschäften zu bieten, wo man einkaufen kann- das dürfte durch diesen Radius selbst in ländlichen Regionen beides gewährleistet sein. Auf mehr hat man nun mal im Moment keinen Anspruch.

  • 8
    3
    994374
    11.04.2020

    @MuellerF
    Egal, ob ich mich mit dem Auto bis 15 km oder z.B. bis 50 km vom Wohnort entferne und über irgendeinen Feld/Waldweg latsche, dort wird es keine kontrollierenden Polizisten geben und auch kaum andere Wanderer, denen ich zu nahe kommen könnte.
    Ganz anders ist die Situation am Schlossteich, an der Pelzmühle, am Adelsbergturm, im Stadthallenpark (wo, zum Teufel, kann man in dieser Stadt denn sonst noch groß hingehen? (Vorschläge erwünscht!)).
    Da ist es sicher nicht immer zu vermeiden, dass die dort allgegenwärtigen Ordnungskräfte „Erfolge“ verbuchen können, da man sich dort weniger aus dem Wege gehen kann, als „Outdoor“.

  • 6
    5
    tbaukhage
    10.04.2020

    Ich hatte es vor einigen Tagen hier schon befürchtet: Das Desaster mit den Einschränkungen und Bevormundungen geht weiter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Corona-Informatiker-kritisieren-Datenspende-App-als-schlecht-gemacht-4701353.html

  • 7
    4
    ralf66
    10.04.2020

    @Deluxe, ich hab's doch schon geschrieben mir wären Kontaktsperren und eine freie Möglichkeit sich im Freistaat Sachsen zu bewegen auch lieber gewesen, aber ich denke der Gesetzgeber hatte hier seine Zweifel, dass das Ziel wirklich Kontakte zu vermeiden um die Infektionskette zu unterbrechen von den Menschen weniger gut eingehalten worden wäre, eine andere Erklärung habe ich dazu nicht. Die Tschechen haben auch die Grenzen zu Sachsen geschlossen, obwohl sie genau wussten, dass ihre Infizierten Skitouristen aus Österreich und Südtirol sind und die Ausbreitung der Coronafälle in Prag, im Mittelböhmischen Kreis um Prag herum und im Osten und Südosten des Landes ihren großen Fortgang nahm und nicht in den angrenzenden Kreisen Karlsbad und Aussig an der sächsischen Grenze.

  • 9
    4
    gelöschter Nutzer
    10.04.2020

    @Ralf okay eine nachvollziehbare Antwort von Ihnen. Grüner Daumen von mir. Trotzdem es ist die Pflicht des Staates mit
    der vom Volk gewählten Regierung uns in jeder Hinsicht aufzuklären, wie es zu dieser
    Pandemie kommen konnte. Denn so etwas
    soll sich doch nicht wiederholen. Die Demokratie, eine Gesellschaft kann nur existieren durch soziale Kontakte. Und die
    müssen schnellsten wieder hergestell werden. Eine Herdenimmunisierung sollte
    man begleitend und billigend in Kauf nehmen.

  • 7
    2
    gelöschter Nutzer
    10.04.2020

    MuellerF:
    Wenn das so wäre, ginge es also vorrangig um die möglichen Einnahmen aus Strafzahlungen.
    Wäre möglich...und beschämend zugleich.

  • 7
    5
    MuellerF
    10.04.2020

    @Deluxe: Ich weiß nicht, ob es zutrifft, aber eine mögliche Erklärung wäre diese: wenn man es zulässt, dass sich die Bevölkerung zu sehr "in der Fläche zerstreut", kann man die Abstands-& Hygieneregeln nicht mehr, bzw. weniger effektiv kontrollieren & ggF. sanktionieren.

  • 9
    3
    gelöschter Nutzer
    10.04.2020

    Ralf, das ist doch alles richtig.
    Aber erklären Sie mir bitte, warum die Landesregierung in Sachsen alles tut, um die Menschen so gedrängt wie möglich beieinander zu halten.
    Was soll das?

  • 6
    0
    ralf66
    10.04.2020

    @Echo1, im Januar/Februar bis in den März hinein waren noch keine Grenzen in Europa geschlossen, kein Flugverkehr nach China unterbrochen, ich glaube, dass das Virus im Januar und Februar durch chinesische Touristen schon in vielen Touristengebieten wie in Österreich, Norditalien war ohne das es groß aufgefallen ist, also man ist infiziert und merkt es nicht bis wenig, wegen solcher Kleinigkeiten gehen schon gar nicht junge Menschen zum Arzt, aber eine Ausbreitung findet eben statt. Nach Deutschland konnte das Virus durch den Flugverkehr gelangen und durch den Skitourismus von Italien und Österreich nach Deutschland.
    Was auf den Pisten und um zu Apres-Ski so los ist brauche ich bestimmt hier nicht zu erklären, die weitere Ausbreitung fand dann in Deutschland im Karneval und bei unzähligen weiter durchgeführten Veranstaltungen statt.
    Mal was zu der Tröpcheninfektion, ich saß letztens im Auto und fuhr mit meiner Frau zum Einkaufen, die Sonne hat geschienen es war Gegenlicht, beim sprechen sah ich durch den günstigen Lichteinfall, dass da ganz kleine Flüssigkeitspartikel fortflogen was man sonst gar nicht sieht und merkt, beim husten und niesen ist das nochmal so schlimm. Also viele Menschen dicht gedrängt, dass bietet schon eine günstige Ausbreitung des Virus, zumal es ja noch ansteckender sein soll wie andere Viren.
    Echo1 ich sage doch gar nicht das hier Panik gemacht werden soll auf keinen Fall, aber Vorsicht ist doch schon viel wert. Über die ganzen Zusammenhänge was man uns sagt oder nicht, ja es gibt viele Dinge und Ungereimtheiten die ich auch sehe, von Anfang an übrigens, aber hier nicht diskutierbar.
    Ich bin auch heute noch ein kritischer Mensch der Regierung, der deutschen Politik, ich gehöre keiner Partei an, für mich zählt nur was realistisch da ist und wenn mir an der Regierung etwas nicht gefällt dann sage ich das, wenn mir aber auf der anderen Seite die Arbeit der Regierung in Punkten gefällt, dann sage ich das auch, mit Beifall klatschen hat das nichts zu tun.
    Ich merke schon seit paar Tagen hier an vielen Kommentaren, dass die Stimmung kippt, die Zustimmung für die getroffenen Maßnahmen verloren geht.
    Die Ausgangsbeschränkung wird her genommen in ihrem Text zerlegt und kritisiert, Vergleiche zu anderen Bundesländern werden gezogen und es wird kräftig gejammert wie einschneidend doch die Maßnahmen im Privatleben vieler sind. Ich bin der Ansicht, dass ist meine Meinung, hätte man gegen Corona nichts unternommen, wäre das Geschrei groß gewesen, jetzt hat man etwas unternommen, jetzt ist alles wieder zu unverhältnismäßig zu hart, jetzt ist das Geschrei auch groß. Klar kann man kritisch sein zu den getroffenen Maßnahmen, die passen mir auch nicht alle, weil sich viele Dinge widersprechen und keinen Sinn machen, in Sachsen war mir das sowieso schleierhaft, erst war man hier eher zögerlich und dann gleich die Ausgangsbeschränkung statt man hätte es mit Abstandsregelungen und Kontaktsperren gemacht. Die andere Seite der Medaille ist, die Menschen sind heute in ihrer Einstellung und Denkweise so beschaffen, dass einfache Hinweise eben zur Umsetzung gewisser Dinge nicht mehr ausreichen, die richten sich einfach nicht danach, dass ist aus vielen Erfahrungen heraus ein Grund dafür und so sehe ich das, dass hier eben zu schärferen Maßnahmen gegriffen worden ist.
    Ich bin der Ansicht, wenn man den Reiseverkehr, den Tourismusverkehr in der Luft, zur See und auf dem Land in Europa, in Deutschland Anfang Februar beendet hätte, die Grenzen dicht gemacht hätte, wäre fast nichts passiert, dass das nicht geschah, dieses verspätete zögerlich Handeln ist der Grund für die jetzige Ausbreitung von Corona. Das Leben hätte weiter gehen können wie zuvor, die einzige Einschränkung wären gewesen, man hätte für eins zwei Monate nicht ins Ausland reisen können, aber jedoch weiter im Inland verreisen können.

  • 3
    3
    MuellerF
    10.04.2020

    @Lesemuffel: Haben SIe evtl. eine Quelle für Ihre Behauptung zum Ramadan?

  • 6
    1
    gelöschter Nutzer
    10.04.2020

    Gegen jede bisherige Influenza, die man durchgemacht hat oder geimpft wurde, ist man immunisiert. Warum soll das bei dieser anders sein?
    Komme eben aus dem Wald. Ist so schön draußen. Frohe Ostern und genießt das Wetter.

  • 8
    3
    gelöschter Nutzer
    10.04.2020

    Ralf das RKI sagt, dass die Übertragung
    nur über Tröpfcheninfektion geschehen kann. Wenn man logisch nachdenkt, kann es
    dann nicht sein, dass von Wuhan ausgehend
    der Virus sich so schnell auf der Welt verbreiten konnte. Die Grenzen waren ja dann auch zu. Der Virus muss schon da gewesen sein. Hat uns dass Ihnen mal einer
    erklärt, wie dies so schnell übertragen werden konnte? Sind Sie der Meinung der Staat macht alles, um das Volk richtig aufzuklären? Letzte Pressekonferenz RKI!
    Sie lassen nur schriftliche Anfragen durch
    Journalisten zu. Kein Nachfragen möglich.
    Es gibt so viele Ungereimtheiten. Da muss
    man ganz einfach skeptisch sein.
    Finden Sie diese ständige Angstmache richtig? Wie wir mit diesen Virus umgehen,
    macht mir Angst. Und es macht mich skeptisch, dass Sie bisher ein kritischer
    Mensch bezüglich unserer Regierung waren
    und mit Korona auf einmal heftig Beifall klatschen.

  • 7
    5
    Progress
    10.04.2020

    Immerhin gibt es bereits Lockerungen. In Berlin darf der Ramadan gefeiert werden. Bedingung ist allerdings, dass man Muslim sein sollte.

  • 2
    5
    Steuerzahler
    10.04.2020

    Beschränkungen sind immer nur so wirksam, wie sie auch kontrolliert werden. Obwohl ich auch zwangsweise zu Hause bin, habe ich die letzten Wochen weder Ordnungsamt noch Polizei in meinem Stadtteil von heute Chemnitz gesehen. Dementsprechend ist die Einhaltung der Maßnahmen bei aller heutiger Unvernunft.

  • 2
    8
    ralf66
    09.04.2020

    @Echo1, wenn im Januar und Februar 2020 paar wenige Maßnahmen in Deutschland und auch Europa getroffen worden wären und nicht Corona als ungefährlich heruntergespielt worden wäre, dann hätte man nicht diese jetzt vielen massiven Einschränkungen, die hätte es gar nicht gebraucht. Aber wenn eine Spaßgesellschaft nicht mehr in der Lage ist Gefahren rechtzeitig zu erkennen, jede einfache Einschränkung als niederträchtige Willkür ansieht oder angesehen werden, Maßnahmen zu spät getroffen werden, dann wird es so wie es jetzt ist.
    Ich halte die zu spät getroffenen Maßnahmen in Deutschland zum überwiegenden Teil für richtig, weil ich glaube, dass ohne jegliches Eingreifen ohne Maßnahmen eine so unkontrollierte Ausbreitung stattgefunden hätte mit richtig viel Todesopfern und wissen Sie, ich schreibe ich glaube, wissen kann ich es nicht, ich glaube weiter, dass kein einziger Virologe weiß, wenn man es hätte ohne jegliche Maßnahmen laufen lassen, was dabei herausgekommen wäre, dass sind alles Spekulationen ohne jegliche Grundlagen und Erkenntnissen, man weiß bis heute nicht sicher, ob es eine vollständige Immunisierung nach erfolgter überstandener Coronaerkrankung gibt und wenn ja, wie lange diese Immunisierung überhaupt anhält.

  • 14
    11
    AliceAndreas
    09.04.2020

    Ich darf spazieren, aber mich nicht hin setzen.

    Ich darf Fahrrad fahren, aber mich nur 15 km entfernen.

    Ich darf wandern, dafür aber nirgends hin fahren.

    All diese Zusätze erscheinen als reine Willkür - teilweise nur in Sachsen vorhanden - und zur Eindämmung vor Corona nutzlos.

    Das Gericht in Greifswald hat übrigens gerade allen Mecklenburgern Ausflüge innerhalb des Bundeslandes erlaubt.

    In diesem Sinne, Frohe Ostern

  • 9
    2
    gelöschter Nutzer
    09.04.2020

    @ ChWtr: Da stimme ich ihnen gerne zu!
    Schöne Ostern, trotz staatlicher Repressalien, egal wie man zu diesen steht.

  • 11
    2
    ChWtr
    09.04.2020

    Nein, @saxon - es gibt nicht den (einen) Weg. Es ist jedoch so, dass man zusätzlich zu den staatl. Maßnahmen einen Weg für sich selbst finden muss - verträglich mit seinem Umfeld und seinem Drumherum (Beruf, Verwandte, Bekannte, Natur, Tier etc.).

    Und das geht, wenn man will (!), hervorragend. Auch wenn ich ab Ostern ebenfalls, wie viele andere auch, finanzielle Einbußen haben werde. Dabei vergesse ich nicht, dass das Leben (trotz alledem) schön ist. Das sollten wir nicht vergessen, wer (einigermaßen) gesund ist natürlich. Gehen wir raus in die Natur, Bewegung tut sowieso gut und machen jetzt mal Dinge - die wir (ich) in der Vergangenheit so vernachlässigt haben.

    Aufraffen, statt zu grübeln.

    In dem Sinne verabschiede ich mich in die Osterferien (...)

  • 15
    10
    gelöschter Nutzer
    09.04.2020

    Das Eine ist genau so flach argumentiert, wie das Andere. Zugegeben, auch ich kann manchmal nicht mehr ernst sein, weil man manches auch nicht ernst nehmen kann.
    ChWtr, sie sind also auch der Meinung, der eingeschlagene Weg ist der einzig Richtige, weil alternativ los?
    Beispiele: Seit wann bleiben auch die Gesunden zu hause, wenn ein Kollege krank wird? Warum werden nicht die Alten und Kranken geschützt, anstatt sie im Altersheim sterben zu lassen und die Masse der Bevölkerung lernt und arbeitet weiter?
    Bei aller Tragik, die das Virus anrichten kann, mir werden all zu leichtfertig Äpfel mit Birnen, also Länder verglichen, die sehr unterschiedlich aufgestellt sind.
    Auch bei den Maßnahmen, sehe ich Alternativen, welche auf Einschätzungen von Experten beruhen. Denn es gibt nicht nur die Meinung eines Herrn Drosten und die Panikzahlen des RKI.
    Einige Bürger sehen es nun mal nicht so glasklar, wie sie die auf unsere politischen Entscheidungsträger hören.

  • 5
    7
    ChWtr
    09.04.2020

    Ja - @MüllerchenF, zu Genüge - wenn man es denn hören will.

    Es ist wie im Kindergarten oder in der Schule: beim Urschleim anfangen und immer wieder durchkauen. Leider und so muss ich es schon an alle "Leidensgenossen" sagen: es wird dann immer noch nichts helfen (...), weil - zuhören und verstehen wollen / können zweierlei paar Schuh' sind.

    - die Vernünftigen machen, was vernünftig ist
    - die Anderen reißen das ein, was vorne aufgebaut wurde

    Appellieren, appellieren - mehr geht nicht und auf "ein Wunder" hoffen. Hier meine ich nicht das Göttliche.

    Frohe Ostern (trotzdem)!

  • 13
    2
    MuellerF
    09.04.2020

    "Und wer hat sich das denn einfallen lassen , dass Kinder ´Überträger` sind ? "

    @Interessierte: Das hat sich niemand "einfallen lassen", das sind nun mal die Fakten!
    Überträger kann jeder sein, der infiziert ist-ABER bei Kindern & Jungendlichen sind die Krankheitsverläufe oft so mild, dass sie selbst gar keine Symptome haben & trotzdem ansteckend sind. D.h., sie wären dann Überträger, ohne es zu wissen- schlecht, wenn man Infektionswege minimieren will.
    Das wurde doch nun schon oft genug erklärt.

  • 8
    8
    gelöschter Nutzer
    09.04.2020

    @Ralf Sie kennen das Lied, von dem, wer immer Recht hat. Das übertragen Sie jetzt auf die neue Zeit. Das ist Ihre Zeit, gelle.
    Grenzen zu. Isolation. Und Durchziehen
    ohne Nachdenken, ohne Rücksicht auf Verluste.

  • 11
    6
    Interessierte
    09.04.2020

    Von Saxon : Warum bleiben unsere Kinder den Bildungseinrichtungen fern, wenn sie doch am wenigsten gefährdet sind und zur Herdenimmunität beitragen könnten.

    Das habe ich mich auch schon gefragt , wenn Kinder nicht gefährdet sind , warum sie dann nicht auf den Spielplatz können …
    Und warum sie nicht zur Oma gehen können …
    Und wer hat sich das denn einfallen lassen , dass Kinder ´Überträger` sind ?
    Und wenn das `Überträger` sind , dann betrifft das wohl neben den Omas auch die Lehrer über 65 , die dann gefährdet sind …

    Und ab wann ist man denn kein Kind mehr , die großen Kinder sollen ja wohl nun in die Schule gehen , zumindest getrennt von den Kleinen wegen der Ansammlung …

    Irgendwie geht das alles nicht so richtig auf , was man hier will ………………

  • 6
    7
    ralf66
    09.04.2020

    @saxon1965, Prof. Streek habe ich bei Lanz gesehen, er hat sich meiner Ansicht nach nicht total gegen die jetzt geltenden Maßnahmen gestellt, sondern sehr vorsichtig, mit fein gewählten Worten einiges dieser Maßnahmen kritisiert, er hat weder Prof. Drosten kritisiert noch jemanden anderen.
    Mal ein Beisiel: Prof. Roman Prymula der tschechische Chefepidemiologe, der war bis vor 3 Tagen ein totaler Hardliner von verschärften Maßnahmen gegen Corona, der wollte ursprünglich die tschechische Grenze für ein halbes Jahr dicht machen, jetzt spricht dieser gleiche Professor, von schnellen Lockerungen und Herdenimmunisierung.
    Prof. Wieler Präsident des RKI, hat noch im Januar von keiner Gefahr für Deutschland gesprochen, zwei Monate später war er völlig anderer Ansicht.
    Wissen Sie, was soll man von den Akademikern überhaupt halten, die ständig zu einem dem selben Thema oder Problem völlig anderer Ansicht sind oder gar nach dem Motto verfahren, was kümmert mich mein Gerede von gestern, ähnliche Uneinigkeit haben wir doch schon beim Klimawandel?
    Wenn sie meine vorletzten Beitrag hier lesen, dort habe ich am Schluss geschrieben, dass ich gewisse Maßnahmen für übertrieben halte oder kritisch sehe dazu gehören die Art und Weise der Ausgangsbeschränkung oder die Schließung von Geschäften die keine Lebensmittelläden sind, ich halte die Schließung z. B. von Baumärkten für nicht richtig.
    Der Großteil der Virologen in allen Ländern der Welt, die stark mit Corona zu kämpfen haben, haben aber einen solchen Kurs wie er jetzt in Deutschland zur Bekämpfung von Corona gefahren wird befürwortet und China war bei dieser Vorgehensweise Vorbild. Wenn man den Reiseverkehr mit China und dann mit Österreich und Italien ab Januar und dann Februar sofort unterbunden hätte, alle Feste und Veranstaltungen zeitig unterbunden hätte wären wir auch jetzt nicht in dieser Lage.

  • 8
    4
    Freigeist14
    09.04.2020

    2000 Jahre Christentum . Wann gab es die letzten Verbote , Gottesdienste am höchsten Feiertag abzuhalten ? 1350 , während der Pest in Deutschland ?

  • 17
    2
    gelöschter Nutzer
    09.04.2020

    Ich noch mal, denn gestern war es schon sehr spät beim Antworten auf ihren Kommentar @ralf66.
    Eine wichtige Klarstellung meinerseits. Ich sehe durchaus, dass gewisse Menschen gefährdeter sind als andere und ich belächle Niemanden, der sich entsprechend verhält und schütz.
    Vielleicht bin ich ja bereits immunisiert, denn vor Wochen hatte ich meine alljährliche Grippe und lag zwei Tage flach. Leider interessiert es die offiziellen Stellen nicht, wie weit die Durchseuchung (off. Begriff) ist und wie viele Menschen es mit Antikörper bereits gibt.
    Ich empfehle ihnen mal andere Meinungen an sich ran zu lassen, ehe sie reflexartig alles abtun, was nicht einem Herrn Drosten oder dem RKI entspringt.
    Zum Beispiel die Markus Lanz-Sendung vorige Woche mit dem Virologe Hendrik Streeck. Dieser kritisierte das Robert-Koch-Institut und die Bundesregierung und begründete dies auch sehr gut.

  • 20
    8
    gelöschter Nutzer
    08.04.2020

    @Ralf 66: Ich gebe hier Meinungen von Fachleuten wieder, denen ich glaube und hinterfrage Entscheidungen die mir nicht plausibel erscheinen. Das müssen sie ja nicht tun. Außerdem nehme ich tagtäglich unaufgeregt am Leben teil und gehe auf Arbeit, in der freien Wirtschaft wohlgemerkt, nicht als abgesicherter Beamter. Und in meiner Familie gibt es durchaus Personen mit erhöhtem Risiko.

  • 10
    27
    ralf66
    08.04.2020

    @saxon1965, ich denke Sie werden in diesem Jahr noch mitbekommen wie sich Corona auswirken kann in Staaten, auf einem Kontinent, die nicht viele medizinische Möglichkeiten haben um mit Corona wenigstens einigermaßen umzugehen, Afrika denke ich wird hier interessant werden. Aus welcher sicheren Ecke schreiben Sie eigentlich Ihre Kommentare, sie reden immer davon, dass alles nicht so schlimm ist, ja weil die Infektionskette durch die Maßnahmen die jetzt langsam zu fruchten scheinen eingedämmt werden kann, dann reden Sie egal von Herdenimmunisierung, die ist noch gar nicht vollständig bewiesen, keiner weiß, wenn es nach überstandener Coronaerkrankung eine Immunisierung gibt wie lange die anhält.
    Sie schreiben hier ständig wen man ungeschützt Corona aussetzten soll und wen nicht, wer angeblich gefährdet ist und wer nicht, es müsse durchinfiziert werden wegen der Herdenimmunität, dann gehen Sie mit gutem Beispiel voran, fragen Sie nach ob das geht, lassen Sie sich und Ihre Familie medizinisch mit Corona infizieren, gehen dann in Quarantäne und warten ab wie Sie das Ding verkraften, wenn's weiter nichts ist und Corona keine Gefahr ist, dann können Sie das doch machen, ein guter Beitrag zur Herdenimmunisierung, nicht nur von anderen verlangen sich ungeschützt dem Virus auszuliefern so nach dem Motto, Hauptsache mich erwischt's nicht, sondern selber den Weg gehen, den Sie von anderen verlangen.
    Was haben Sie eigentlich davon ständig so leichtsinnig über Leben und Tod zu schreiben, entscheiden zu wollen, wer vor Corona geschützt werden muss und wer nicht, was bringt das Ihnen?

  • 24
    8
    Freigeist14
    08.04.2020

    Da hab ich heute auf dem Rennrad noch gegrübelt ,was die Regelung bringen soll schwupps ! war ich schon im Altenburger Land . Weit und breit k e i n Mensch ,den ich hätte kontaktieren können .

  • 14
    8
    gelöschter Nutzer
    08.04.2020

    Nur mal so: Vielleicht stehen die 15 km auch im Urteil, weil erst ab dieser Grenze der Senat entscheiden konnte und wollte, dass die Rechtsverordnung sogar ohne Beteiligung der Legislative verhältnissmässig und auch verfassungskonform ist?
    Ich glaube es hätte eines Gesetzes bedurft. Dann hätte Sachsen nicht die bundesweit fast schärfste Verbotsregelung obwohl die getestete Betroffenheit weit unterdurchschnittlich ist.
    Nicht das hier noch ein politischer Profilierungswille erkannt wird.

  • 5
    6
    tbaukhage
    08.04.2020

    @saxon: :-) Aber einige haben den Witz mit der Logik wohl nicht verstanden...

  • 13
    8
    gelöschter Nutzer
    08.04.2020

    @ tbaukhage: Oh ja, da haben sie natürlich Recht! zwinker
    Das ist die selbe Logik, warum 25 Kinder daheim bleiben, weil die kurz vor der Rente stehende Lehrerin, keinen Mundschutz hat.
    Und genau so logisch ist es, wenn eine Firma zu sperren muss, weil all die gesunden daheim bleiben müssen, weil Einer Husten hat. So war es ja schon all die Jahre in der Grippezeit.
    -Sarkasmus Ende-

  • 25
    6
    KTreppil
    08.04.2020

    Man kann über Sinn und Unsinn dieser Maßnahmen wohl unendlich diskutieren. Bleibt zu hoffen, dass es in einigen Tagen oder hoffentlich nur Wochen eine nur noch denkwürdige Episode gewesen ist, über die wir noch lange nachdenken werden. Zum Beispiel, dass wir erfahren mussten, wie schnell wir in uns wichtigen Grundrechten eingeschränkt werden können. Wie auf einmal das hochgelobte Grundgesetz zu Makulatur werden kann. Hoffentlich wird das für die Zukunft kein neues Modell für die Politik. Diese so schnell hergezauberte Handy-Seuchen-app gibt mir da sehr zu denken. Sollte mit den Ausgangsbeschränkungen wirklich erreicht werden, dass es hier nicht zu so dramatischen Verläufe wie in Italien, Spanien und USA kommt, dann habe ich gerne so ein seltsames Osterfest verbracht. Nur wird man nie alles wissen...
    Ich wünsche allen ein gesundes Osterfest und trotz allem ein bisschen Freude in dem jeweiligen 15km Radius. Immerhin gibt's ja noch Post von unserem MP, wobei ich auf meinen Brief verzichten kann und die Kosten gerne gespendet hätte....

  • 12
    16
    tbaukhage
    08.04.2020

    @saxon: "Warum bleiben unsere Kinder den Bildungseinrichtungen fern..." Weil lt. unserer famosen Staatsregierung der größte Teil derer, die unsere jungen Bürger unterrichten könnten, durch ihr Alter (Ü60) zur gefährdeten Menschengruppe gehören und damit nicht von den Jüngeren aufgesucht werden dürfen.
    Logik ist schon was feines ... :-)

  • 15
    11
    gelöschter Nutzer
    08.04.2020

    Zum Thema älter Menschen eine Frage. Ist das Verhalten Altersstarrsinn oder Lebenserfahrung?
    Wie schaut es momentan in unseren Kliniken aus und da besonders auf den Intensivstationen? Sind diese voll, weil ja die alten Menschen in den Altersheimen sterben und nicht in den Krankenhäusern?
    Warum bleiben unsere Kinder den Bildungseinrichtungen fern, wenn sie doch am wenigsten gefährdet sind und zur Herdenimmunität beitragen könnten. Zu ihren Großeltern gehen sie ja ohnehin nicht mehr und umgedreht auch nicht.
    Sorry, aber für mich passt das Puzzle nicht zusammen.

  • 21
    8
    tbaukhage
    08.04.2020

    @saxon: ... und der Amtsschimmel wiehert weiter: Die Nachbarin darf mit ihrem Pferd Ausritte (Δs < 15km) auf Wald- und Feldwegen machen, ihr Mann aber nicht seine Flugmodelle auf dem Modellflugplatz fliegen, an dem seine Frau vorbei reiten darf.
    Das verstehe wer will - ich versteh's net!

  • 8
    1
    MuellerF
    08.04.2020

    @ChWtr: Mit "Angehörige" meinte ich natürlich nicht die jüngere Verwandtschaft der Rentner, sondern die Rentner selbst. Da ich nicht spekulieren möchte, woher Pixelghost denn seine Erkenntnisse bezieht, habe ich ihn (?) hier direkt gefragt.

  • 5
    14
    Freigeist14
    08.04.2020

    Der 15 -Kilometer-Radius gilt bestimmt nur für E-Bike-Fahrer gedacht , die sonst entgegen ihrer Kondition größere Strecken bewältigen wollen . Richtige Radfahrer ,die den Purismus noch leben, können schwer diese willkürliche Begrenzung einhalten und müssen auf ihre Monatskilometer kommen .

  • 16
    3
    Interessierte
    08.04.2020

    Da hätte man den Sonnenlandpark offen lassen können , wenn man ´dann` nur begrenzt die Leute rein läßt …
    Und den Tierpark und den Botanischen Garten und das Wildgatter ebenfalls...
    Da kann jeder in ´seiner´ Umgebung im "Wohnbereich" mal ein Stückchen spazieren gehen ohne Spielplatzbesuch , aber mit "Bewegungsfreiheit" , und es konzentriert sich nicht alles am Schloßteich …

  • 8
    3
    ChWtr
    08.04.2020

    Nee - ich glaube, der meint nicht die Angehörigen, @Müller.
    Ich denke, der sieht im Supermarkt nur die ollen Altersrentner nach Klopapier rumrennen und anschließend mit leeren Wagen wieder rauskommen (...)

    Seh' ich so nicht, wenn ich mal gehen muss (...) - vielleicht bin ich auch am falschen "Örtchen".

  • 23
    8
    MuellerF
    08.04.2020

    @Pixelghost: Soso, Sie beobachten also ganz genau, was Angehörige der Risikogruppe den ganzen Tag so machen, besonders im Supermarkt- sind SIe vielleicht selbst täglich zu oft dort oder entspringt das Ganze ihrer Phatasie?

  • 11
    29
    Pixelghost
    08.04.2020

    Und die Risikogruppe dreht weiter 4 x am Tag „fröhlich“ im Supermarkt ihre Runden - auf der Suche nach Klopapier und Küchenrollen, Konserven und mittlerweile auch Mülltüten - und kommt mit leerem Einkaufswagen wieder raus.

    Hauptsache man hat für das Wochenendhaus in 15 km Entfernung alles dabei...

  • 10
    13
    Pixelghost
    08.04.2020

    Gegs, wenn ich von meinem Wohnhaus 15 km weit fahre, bin ich nach Norden hin in Glösa, nach Süden hin im Wald bei Gelenau, nach Osten bei Augustusburg und nach Westen hin in einem Wald bei Pleissa.

    Nix mit „dicht gedrängtem Stadtgebiet“.

    Aber warum sollte ich 15 km fahren, wenn ich schon hier in meinem Wohnumfeld beim Spazierengehen niemanden treffe, der mir auch nur auf 5 Meter nahe kommt, außer ich renne in den Supermarkt.

  • 12
    5
    ralf66
    08.04.2020

    @AliceAndreas, wir haben in Sachsen eine Ausgangsbeschränkung und die wurde definiert sich nicht aus dem Umfeld des Wohnbereiches zu entfernen und das galt für die Bewegung im Freien, an frischer Luft. Ich denke man hat sich von staatlicher Seite dabei etwas gedacht, dass die Menschen nicht unkontrolliert so wie immer überall hinfahren, sich dann mehr oder weniger nicht daran halten Kontakte wirklich zu vermeiden und das dann sogar beliebte Ausflugsziele stark angefahren werden, wo es eben dann zu mehr oder weniger großen Unachtsamkeiten kommen könnte oder gekommen wäre.
    Nun ist die Definition ''Umfeld des Wohnbereichs'' dehnbar wie Gummi wo ist das, an der Grundstücksgrenze, am Ende der Straße, am Ende des Stadtteils, am Ende der Stadt- oder Gemeindegrenzen oder gar die Grenzen des Landkreises?
    Das alles ist halt Auslegungssache, kann man danach sicher stellen, dass der einzelne Bürger bei dieser Definition ''Umfeld des Wohnbereiches'' genau so denkt wie der Polizist der den Bürger eventuell kontrolliert aber eine ganz andere Auslegung zum ''Umfeld des Wohnbereiches'' hat? Ich glaube eher nicht.
    Die Entfernungsbegrenzung ist hier die richtige Lösung zu dieser Verordnung Ausgangsbeschränkung, sie ist nicht zweideutig auslegbar und schafft für jeden verständliche Grenzen.
    Das der Gesetzgeber, die Landesregierung diese Begrenzung nicht haben wollte ist richtig, aber wie soll man das jetzt Beurteilen, warum er das nicht wollte, Fakt ist, damit wurde keine klare für jeden verständliche auslegbare Verordnung geschaffen und das ist in der Krisensituation meiner Meinung nach nicht gut.
    Jetzt habe ich Eingangs geschrieben, was man sich eventuell bei dieser Verordnung, dieser Ausgangsbeschränkung gedacht hat, dass diese Verordnung, deren Inhalt, bestimmt aus gewissen Bedenken heraus entstanden ist, weiter habe ich geschrieben, dass eine solche Verordnung klar formuliert werden muss, dass heißt aber nicht, dass ich die Verordnung unbedingt so wie sie ist für gut halte und in ihr nichts widersprüchliches sehen würde, ich könnte mich hier dem Kommentar von @Falkensteiner durchaus anschließen.

  • 6
    16
    gelöschter Nutzer
    08.04.2020

    Typisch Deutsch! Wenn da nicht ausdrücklich ein Schild steht: "Feuer machen verboten!" dann wird halt im Wald ein Feuer angezündet.
    Auf der anderen Seite ist diese 15-KM-Regel ein echter " wiehernder Amtsschimmel".

  • 7
    15
    ChWtr
    08.04.2020

    Suzuki schreibt: (...) bei verantwortungsvollem Verhalten aller (...)

    Wenn dem so wäre, super.
    Menschen sind unterschiedlich, sehen Dinge unterschiedlich, Verhalten sich unterschiedlich.

    Deshalb muss man ja verordnen, was auch wieder falsch ist.
    Egal, muss jeder mit sich abmachen bzw. im Wissen, dass er andere und sich gefährdet.

    Zu diskutieren, warum und weshalb 15 km - was nun?
    Wie viel hätten's denn gern? 16, 18, 25 km oder mehr (...)

    Man könnte meinen, manche befänden sich im Gefängnis - so schlimm ist der derzeitige Zustand.

    Ansonsten Zustimmung zu der Maschine meines Sohnes (125er A1-Maschine mit Baujahr 2019).

  • 16
    13
    ralf66
    08.04.2020

    @Gegs, wir sprechen von Sachsen, da habe ich doch recht oder? Die drei größten Städte in Sachsen sind Leipzig, Dresden und Chemnitz, dort ist man auf alle Fälle nach 15 km so weit aus der Stadt raus, dass man genug im sogenannten Grünen ist, bei den anderen Städten und Gemeinden ist man nach 15 im tiefen Wald oder auf freier Flur! Übrigens, nicht alle Einwohner der Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz leben in der Mitte, im Zentrum der Stadt sondern auch außerhalb dieses Zentrums und diese Bürger sind dann auch nach 15 km so weit aus der Stadt raus, dass sie im Wald oder auf der Flur sind.
    Google Earth kann durchaus weiterhelfen das gut und sicher zu bestimmen.
    Klare gut verständliche Regeln wie so eine Entfernungsbegrenzung sind sicher und nicht zweideutig auslegbar, 15 km weg von der Wohnung, fertig aus und gut. Was sollte denn das heißen im ''Umfeld des Wohnbereiches''? Wo hört mein Wohnbereich auf, etwa am Ende meines Grundstückes, am Ende meiner Straße, am Ende meines Stadtteils, am Ortsausgang, an der Stadt- oder Gemeindegebietsgrenze oder wo noch, alles das sind immer größer werdende Entfernungen weg von meinem Wohnhaus, die man durchaus alle als Umfeld des Wohnbereiches ansehen kann oder auch nicht?

  • 23
    7
    AliceAndreas
    08.04.2020

    @ralf66

    Mir ist durchaus bewusst das man trotzdem eine große Strecke zurück legen kann.

    Mir ging es einfach um die - Meiner Meinung nach - Sinnlosigkeit dieser Grenze.

    Zum einen - und das wurde hier auch in Kommentaren geschrieben - war das von der Politik gar nicht gewollt, zum anderen macht es bei der Eindämmung des Virus überhaupt keinen Sinn.

    Wie ein Richter genau auf Fünfzehn kommt wäre auch mal interessant.

  • 49
    8
    Falkensteiner
    07.04.2020

    Die Landesregierung ist mit der Verordnung weit über das Ziel hinaus geschossen. Warum dürfen Dresdner nicht in der Sächsischen Schweiz oder im Erzgebirge wandern, wenn sie dort doch niemandem zu nahe kommen und sicher auch niemanden gefährden? Warum kann ein kleiner Einzelhändler, der am Tag 10 Kunden hat, nichts verkaufen, die Großen aber, die hunderte Kunden haben, dürfen das? Ist das hygienischer? Die Ladentür könnte auch beim kleinen Händler offen stehen, die Zahlung kontaktlos sein, man könnte sagen: nur 1 oder 2 Kunden gleichzeitig erlaubt. Das würde ihm die Existenzgrundlage nicht völlig nehmen, würde den Menschen Mut geben, Mut, den sie brauchen in dieser Zeit. Ein bisschen mehr Freiheit und ein bisschen mehr Großzügigkeit der Staatsregierung gegenüber ihren Bürgern, das wäre das, was sich sicher viele wünschen. Auf den Abstand zwischen den Menschen und die Hygiene kann man ja trotzdem achten. Für den Virus kann ja schließlich keiner was.

  • 7
    5
    Hankman
    07.04.2020

    @Pixelghost: Ach, Sie haben auch meinen zweiten Komentar missverstanden. Sie und ich haben uns völlig verschiedenen Apsekten des GG gewidmet. Sie haben sich mit dem Thema Bund/Länder/Gesetzgebung befasst, ich mit der Rolle der Gerichte als Quasi-Gesetzgeber - die ich durch das GG nicht gedeckt sehe.

  • 31
    14
    martindamm
    07.04.2020

    die länder versuchen sich jetzt tag für tag zu überbieten mit verboten. markus wird morgen auch wieder einen raushauen. aber wir setzen uns zumindestens für heute die krone auf!
    sinnlos ...

  • 28
    12
    ralf66
    07.04.2020

    @bikermario65,
    @AliceAndreas,

    bissl denken und nicht nur Fahrrad fahren wäre schon angebracht, wenn ich mich 15 km von meinem Wohnort entfernen darf, dann ist damit der Umkreis vom 15 km gemeint. Beispiel, ich wohne in Annaberg-Buchholz fahre mit dem Fahrrad nach Schönfeld, Wolkenstein, Niederschmiedeberg, Arnsfeld, Jöhstadt, Bärenstein, Crottendorf, Scheibenberg, Schlettau, Tannenberg, Geyer, Thum wieder zurück nach Annaberg-Buchholz, dann ist jeder Ort der von mir angegeben wurde ca. 15 km von meinem Wohnort Annaberg entfernt und man fährt mit dem Rad eine Strecke von ca. 100 km, sollte das noch nicht reichen, kann man ja beliebig weiter diese Runde fahren je nach Kondition, Laune und Lust bis man dann vielleicht vor Entkräftung vom Rad fällt. Die die nicht wie mein Beispiel vorgibt in Annaberg Buchholz wohnen sondern wo anders wohnen, können sich mit Hilfe des Navis bestimmt eine ähnliche Runde zusammenstellen.

  • 29
    11
    462198
    07.04.2020

    Ich möchte einmal wissen auf welchen Zahlen solche Einschränkungen beruhen. Laut den täglichen Zahlen im Virus Radar von Bild gab es in den letzten 14 Tagen durchschnittlich 159 Neuinfizierungen täglich bei 4,08 Millionen Einwohnern. Davon ein äußerst geringer Teil an schweren Krankheitsverläufen. In Thüringen nur 61 täglich bei 2,1 Millionen. Da haben sogar Baumärkte geöffnet. Sind eigentlich derzeit mehr Intensivbetten als bei der letzten Grippewelle belegt? Laut den Zahlen in dem Blatt werden in ganz Sachsen derzeit 43 Patienten intensiv betreut, davon 32 unter Beatmung. Das ist eine hohe Zahl?

  • 32
    10
    suzuki
    07.04.2020

    Meine Meinung ausschließlich zum Thema Bewegungsmöglichkeiten außerhalb der lebensnotwendigen Dinge (Einkaufen, zur Arbeit wer noch hat, Arztbesuche ect.): 15 Kilometer, da kann man drüber denken wie man will. Ist aber erstmal eine klare Ansage. Da habe ich im Zweifelsfall was konkretes in der Hand. Und ich glaube auch nicht, dass ich abgestraft werde, wenn ich mit dem Rad knapp 20 Kilometer von der Wohnung entfernt angetroffen werde. Aber das hier nur mal so nebenbei, ist nicht entscheidend: Wie wäre es denn, wenn ich zu Ostern einen Motorradausflug mache, logischerweise weiter als 15 Kilometer von der Wohnung. Da trage ich Schutzklamotten, habe einen Helm auf, bewege mich allein und die 1,5 oder 2 Meter Abstand zu anderen sind ohnehin kein Thema (die hält man auch ohne Corona, regelt schon die Straßenverkehrsordnung). Warum sollte sowas nicht gehen? Sportlern, die vorwiegend allein oder in kleinsten Gruppen im Freien trainieren, geht es da doch vergleichbar. Wie gesagt, ist für mich nicht lebenswichtig, ich kann auch drauf verzichten. Aber bei verantwortungsvollem Verhalten aller sollte ein Maß an Toleranz möglich sein.

  • 21
    11
    Gegs
    07.04.2020

    Ich hoffe jetzt nicht, dass man das Urteil jetzt als verpflichtend sieht. Denn eine absolute Grenze wollten die Behörden eben gerade nicht aufstellen. Aber aus beruflicher Erfahrung weiß ich, was in einem Urteil steht und wie die Medien dies dann für die Laien übersetzen, sind zwei paar Schuhe.

    15 km in der Großstadt ist immer noch im dicht gedrängten Stadtgebiet. 15 km auf dem Land ist in der Wüstenei. Deshalb wollte man eben keine starren Grenzen. So jedenfalls die sächsische Sozialministerin.

  • 5
    14
    Pixelghost
    07.04.2020

    @Hankman, die Rechtsprechung verfolgen. Na da schafft der Deutsche doch als Autofahrer perfekt.
    „Da gibt’s aber ein Urteil vom xy-Gericht...

  • 4
    13
    Pixelghost
    07.04.2020

    @Hankman Sie schrieben:

    „Das OVG wird hier also zum Hilfs-Gesetzgeber - und das ist im Grundgesetz m. E. nicht so vorgesehen.“

    Also war das GG niemals Thema.

    Frei nach dem Motto: Was interessiert mich schon, was ich vor 2 Stunden geschrieben habe.

  • 24
    12
    gelöschter Nutzer
    07.04.2020

    @Pixelghost:
    Und was hat das mit meiner Frage zu tun???
    Nichts!

    Abgesehen von dem Unfug mit den im Straßenverkehr üblicherweise zu erwartenden Sozialkontakten (Welche sollen das sein, während man im Auto sitzt???):
    Das erklärt mit keiner Silbe, ob der Aufenthalt in Wochenendgrundstücken mit der ausdrücklich erlaubten Kleingartennutzung gleichgesetzt ist oder ob das als illegale Freizeitbeschäftigung gilt! Und falls letzteres zutrifft, warum Unterschiede gemacht werden.

    Und die Frage, ob die weitaus geringere Ansteckungsgefahr in solchen weitläufigen Siedlungen im Vergleich mit Mietwohnungen vom Gesetzgeber erkannt wurde, bleibt ebenso offen.

    Wozu also dieser Link???

    Für mich gehen die aktuellen Verordnungen in die völlig falsche Richtung. Weil sie genau das erzwingen, was erst zu Infektionen führt: Menschen auf möglichst engem Raum zusammen zu sperren nämlich.
    In Wohnungen, in Treppenhäusern, in Innenstädten.

    Verteilen müßte man die Leute statt dessen. Großräumig! In die Natur, wo Luft und Platz ist. Wer einen Garten oder ein Wochenendgrundstück hat, den würde ich dort wohnen lassen, um die Dichte in den Städten zu verringern!
    Statt dessen geschieht das glatte Gegenteil. Alle in ihre Wohnungen, alle in die Städte, einer hockt dem anderen auf der Pelle.
    Man könnte mitunter denken, hier soll etwas geprobt werden...um die Infektionsgefahr gehts dabei aber gar nicht.

  • 35
    10
    mops0106
    07.04.2020

    @Deluxe:
    Auch wenn ich kein Senior bin: Ich wäre froh, wenn das Herumhacken auf dieser Bevölkerungsgruppe aufhören würde.

  • 2
    12
    Pixelghost
    07.04.2020

    @Deluxe, bitte lesen

    https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninformation_2_2020.pdf

  • 9
    8
    typewriter
    07.04.2020

    Endlich mal eine klare Festlegung. Für "Versorgungswege" gibt es bisher auch keine Entfernungsangabe.

  • 41
    14
    Freigeist14
    07.04.2020

    Wenn das Wetter passt mache ich meine Radtouren wie immer . Ich fahre allein ,bin gesund und stecke niemanden an .

  • 27
    2
    Hankman
    07.04.2020

    @Pixelghost: Danke für den Verweis auf das GG, aber das war überhaupt nicht mein Thema. Mir ging es nicht um die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Natürlich ist hier das Land zuständig. Ich habe kritisiert, dass der Gesetzgeber bzw. in diesem Fall die Landesregierung oft schwammige Regelungen schafft, die dann erst noch von den Gerichten interpretiert werden müssen. Für den Bürger, der sich regelkonform verhalten will, hat das zur Folge, dass er nicht nur ins Gesetz oder die Verordnung schauen, sondern auch noch die Rechtsprechung dazu verfolgen muss. Und das ist für den einzelnen schwierig. Ich wünsche mir Regeln, die von vornherein so klar wie möglich sind - und im vorliegenden Falle wäre das problemlos möglich gewesen.

    @Deluxe: Das ist auch eine sehr gute Frage. Der Aufenthalt im Kleingarten ist zulässig - aber was ist, wenn der weiter als 10 bis 15 km entfernt ist? Da muss wohl wieder ein Gericht ran. Es sei denn, die Landesregierung konkretisiert ihre Verordnung.

  • 6
    7
    Pixelghost
    07.04.2020

    @saxon1965,

    https://www.freiepresse.de/kultur-wissen/kultur/was-taugt-die-eigene-meinung-artikel10767251

    Der Artikel ist klasse.

  • 36
    12
    Maresch
    07.04.2020

    Die allermeisten Menschen schaffen es ja auch sonst kaum 10 km von ihrer Wohnadresse entfernt Sport zu treiben bzw. Fahrrad zu fahren.

  • 36
    12
    gelöschter Nutzer
    07.04.2020

    Und was ist mit dem Aufenthalt in Wochenend- und Erholungsgrundstücken?

    Zählt das als Freizeit oder als Garten?

    Dort ist Platz, dort begegnet man kaum jemandem, dort hat man Abstand ohne Ende.

    Statt dessen kann man sich in Treppenhäusern und Fahrstühlen der Mietshäuser nicht aus dem Wege gehen und beim Einkauf muß man unzählige hustende Senioren ertragen, die sich einen feuchten Kehricht für Abstand und Hygiene interessieren.

    Was ist wohl infektionsschutztechnisch besser?

  • 28
    14
    gelöschter Nutzer
    07.04.2020

    @Pixelghost: Schön erklärt, dass diesen Unsinn rechtskonform ist. Dadurch wird er jedoch nicht glaubhafter.

  • 38
    4
    bicicleta
    07.04.2020

    15km Radius x 2 x Pi = 94,2... km
    Reicht zur Not zum Radfahren. Wird wahrscheinlich beizeiten langweilig. Aber zu Fuß eine echte Herausforderung...

  • 7
    9
    Pixelghost
    07.04.2020

    @ Hankman,
    Lesen sie
    Art 70 GG
    (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
    (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.

    Betonung liegt auf -konkurrierende Gesetzgebung-. Die Landesregierungen bestimmen mit Rechtsverordnungen.

    Diese Allgemeinverfügung hier ist Ländersache. Und die Überprüfung findet im Land statt - im OVG das Freistaates Sachsen.

    Ich empfehle Freie Presse von heute, Seite A1.

    Man macht sich seine Ahnung selbst.

  • 18
    37
    bikermario65
    07.04.2020

    Fahradfahren ???? ???? aber einkaufen geht, nicht nachvollziehbar wer auf solche Festlegung kommt, am besten das sporttreiben verbieten so das wir an verfettung sterben , ich denke es gibt wichtigeres zu dieser Zeit

  • 28
    12
    gelöschter Nutzer
    07.04.2020

    @Hankmann: So läuft das, wenn Experten entscheiden und Verantwortung übernehmen!
    Und genau, weil es ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, sollte dieser auch wasserfest begründet werden. Kann das Jemand?

  • 53
    26
    AliceAndreas
    07.04.2020

    Es gibt in Zeiten von Corona ganz viele Vorschriften die absolut Sinn machen - und dann gibt es Vorschriften die absoluter UNSINN sind ... davon gibt es nun also eine mehr!!!

    Welchen Sinn es zur Eingrenzung von Corona macht einen Sportler nach 15 km zum umdrehen zu zwingen wissen wohl nur die Richter.

  • 24
    27
    gelöschter Nutzer
    07.04.2020

    "..., wenn die Aktivität in einem räumlichen Bereich ausgeübt wird, der typischerweise ohne entsprechende Hilfsmittel - also etwa zu Fuß oder mit dem Fahrrad - erreicht werden kann, also in einem Bereich von etwa 10 bis 15 Kilometern von der Wohnung entfernt."
    Was tischt man uns hier alles auf?! Ein Fahrrad ist wohl kein s. g. Hilfsmittel? Also ich wurde nicht mit Fahrrad an den Beinen geboren! Und wenn schon, kann ich mit dem Fahrrad locker am Tag 50 Kilometer hin und 50 Kilometer zurück radeln.
    Erst Globalismus und jetzt?

  • 22
    31
    macxs
    07.04.2020

    @Hankman zur ersten Frage, warum Einkaufen erlaubt ist, zu reisen aber nicht:
    Einkaufen muss man, um zu überleben. Das lässt sich schwierig einschränken und man lebt mit dem damit verbundenen Risiko. Alles andere erhöht halt nur das Ansteckungsrisiko.

    Warum man das so schwammig formuliert? Weil ich mir - und die meisten anderen normal denkenden Personen - unter der Formulierung "Wohnungsnahes Umfeld" genau das vorgestellt habe, was das Gericht erläutert hat: nämlich die Entfernung, die ich mit einem Sportgerät, wie Fahrrad oder zu Fuß erreichen kann. Und wenn ich mit dem Rad weiter als 15km von meinem Wohnort weg fahre, ist das auch erlaubt, so lange ich nicht bspw. mit dem Zug oder Auto woanders hin fahre, weil beides das Ansteckungsrisiko erhöht (beim Auto bspw. beim Tanken) bzw. wenn das alle tun, dann wird es wieder voll an den Ausflugszielen.

  • 60
    10
    Hankman
    07.04.2020

    Ja, die Verordnung stellt einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger dar. Und mir ist bis jetzt nicht ganz klar, warum Sachsen da ähnlich strenge Regeln erlassen hat wie Bayern, obwohl unser Freistaat noch immer deutlich weniger betroffen ist. Ich kann z. B. nicht ganz verstehen, warum es statthaft ist, unter Einhaltung der Abstandsregeln im Supermarkt einzukaufen - aber sich irgendwo in der Natur einsam auf eine Bank zu setzen, nicht. Aber gut. Niemand von uns hat die Weisheit für sich gepachtet, niemand hat so eine Situation zuvor erlebt, niemand weiß, was noch kommt. Unterm Strich finde ich es also nachvollziehbar, dass man mit den strengen Ausgehbeschränkungen versucht, die Seuche halbwegs unter Kontrolle zu bringen.

    Was mir aber gar nicht gefällt, ist, dass der Freistaat auch diesmal ein beliebtes rechtsstaatliches Spiel gespielt hat: Hei, wir machen da mal ein Gesetz (oder eine Verordnung), und dann schauen wir mal, was die Gerichte draus machen, das wird ein Spaß. Nein, wird es nicht. Ich erwarte eigentlich vom Gesetzgeber, dass er Gesetze, Verordnungen und Erlasse hinreichend konkret und möglichst eindeutig formuliert. Also so, dass ich als Bürger genau weiß, was ich darf und was nicht. Im vorliegenden Fall heißt das: Warum schreibt die Landesregierung in ihre Verordnung so eine schwammige Formulierung wie "im Umfeld des Wohnbereichs" und überlässt es dann Gerichten, dies zu interpretieren? Die im Text beschriebene Entscheidung des OVG, die die Verordnung auslegt und handhabbar macht, ist unanfechtbar. Das OVG wird hier also zum Hilfs-Gesetzgeber - und das ist im Grundgesetz m. E. nicht so vorgesehen. Ich wünsche mir einfach generell und ganz besonders in Krisenzeiten wie diesen vom Gesetzgeber mehr Sorgfalt bei der Rechtssetzung. Und den Mut, am Ende auch den Unmut der Bürger auszuhalten und ihn nicht auf ein Gericht zu delegieren.

  • 41
    6
    Hinterfragt
    07.04.2020

    Warum nicht gleich solch eine klare Festlegung?