Sachsen
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Wer fünf Werktage gefehlt hat, braucht ab 26. Juli einen Negativtest an der Arbeit. Es sei denn, er kann etwas anderes vorweisen.
Mit einer Testpflicht für Arbeitnehmer will Sachsen die Inzidenzen auch nach der Urlaubssaison niedrig halten. Wer "mindestens fünf Werktage hintereinander" nicht im Dienst war, soll nach Rückkehr am ersten Arbeitstag einen Negativtest vorlegen, wie das Sozialministerium am Dienstag in Dresden mitteilte.
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