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Sachsens Ministerin für Justiz und Gleichstellung muss Regenbogenfahne nicht einholen
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Das Verwaltungsgericht Dresden weist einen Eilantrag ab. Es sieht keine Verstöße durch das Hissen der Flagge.
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Die Diskussion wurde geschlossen.
@malleo:
"Heißt, man muss Urteile nicht unbedingt gut finden."
Das nicht, aber dran halten muss man sich trotzdem.
Ch..
Der erste Satz erschließt sich Ihnen?
Der Beste sollte immer der Richter sein.
Nun, Recht haben und Recht bekommen...
Es ist vielen offenbar nicht geläufig, dass man in einer Demokratie alles, aber auch alles, und das schließt die Entscheidungen von Gerichten ein, sachlich kritisieren darf, weil die Demokratie auch von Kritik lebt.
Ich lasse mir in dieser Hinsicht den Mund von niemandem verbieten, auch wenn es manchem nicht passt.
Das Oberlehrerhafte wird gerade von denen praktiziert, die es selbst gerne anwenden - nicht wahr @Malleo.
Recht & Gesetz - so so.
Auf hoher See sind manchmal die Wellen ziemlich wellig (...) und schlagen auch noch hohe Wellen, gelle.
Wer ist denn Ihrer Meinung nach der Richtige (oder besser der Beste) in der Mitte?
Vielleicht sagt der Postende nicht das Richtige (!).
Wenn es sich um wasserdichte Entscheidungen handelt, weshalb gibt es dann die Mögkichkeit der Revision?
Wobei mir nicht bekannt ist, weil auch nicht darüber indormiert wurde, ob in diesem Fall Revision zugelassen wurde.
@Lexidark: Hier das Originalzitat (stammt von einem anderen Diskutanten hier aus der Runde): "Es kommt in Deutschland regelmäßig vor, es ist schon eine breite Gewohnheit geworden ein Volkssport geworden, wasserdichte Entscheidungen der Justiz anzuzweifeln, eigene unwesentlichen Moral- und Geschmacksansichten über die Gesetzte zu stellen. Was dabei raus kommt Justiz-Entscheidungen nach Gesetz abzulehnen lesen wir hier in den verschiedenen Kommentaren."
Beliebigkeit ? Ich denke, der Vorgang ist alles andere als mit "beliebig" einzuschätzen. Und an die Unparteilichkeit des lieben Gottes kommen bei mir so erst rechte oder linke Zweifel auf.
Mir ist bewußt, dass man vor Gericht und auf hoher See dem lieben Gott ausgeliefert ist.
Heißt, man muss Urteile nicht unbedingt gut finden.
Vielleicht saß der Beste nicht in der Mitte?
Die Aktion der guten Frau ist für mich kritikwürdig, setzt sie doch ein weiteres Zeichen der Beliebigkeit für dieses Land.
Ich habe kein Problem mit dem, was diese Flagge symbolisiert, sondern ob die Justizministerin im Rahmen der Verwaltungsvorschrift berechtigt ist, diese oder andere zu hissen. Deshalb wäre eine Beschwerde keine schlechte Sache, um das abprüfen zu lassen. Ich glaube, wenn ein AfD-Minister/Politiker eine andere Flagge hissen würde, mit reduzierten Farben, wäre die Diskussion/Interpretation eine andere ...
" Zudem liege eine Verletzung des im Grundgesetz verankerten Schutzes der Familie vor, da durch die Regenbogenfahne "auf metapolitischer Ebene das Gesellschaftsbild der heteronormativ geprägten Familie dekonstruiert" werden solle"
Das GG mit dem entspr. Artikel noch mal lesen! Vom Schutz der "heteronormativ geprägten" Familie steht da nichts, es werden also auch andere Familien in diesen Schutz eingeschlossen-und das ist gut so!
Gute Entscheidung des Gerichts.
Und der Kläger ist gegen die Vielfalt in der
Gesellschaft. Unter dieser Fahne wurde in den zurückliegenden Jahren Feste in den
Kommunen gefeiert. Wurde staatlicherseits
gefördert. Eine andere Entscheidung wäre
ein Rückschritt.
Wenn ich mal nichts anderes zu tun und gaaanz viel Zeit habe, mach ich mir auch mal Gedanken über ne bunte Fahne und das ob und wie. Leute habt ihr nichts wichtigeres zu tun?
Lt. dem Tweet der Privatperson Katja Meier hat sie ("wir") die Fahne gehisst. Warum darf die Privatperson Katja Meier ungestraft die EU-Fahne durch eine Regenbogenfahne austauschen? Falls doch die Ministerin Katja Meier den Fahnentausch vorgenommen haben sollte, warum behauptet sie dann, dass ihr Twitter-Profil privat sei? Kann die Justizministerin nicht zw. privat und dienstlich unterscheiden?
Wie war das gleich, wenn ein Gericht entscheidet soll man das akzeptieren? Passt manchen wohl nicht so ganz in den Kram. Aber wenn man sich wegen solchen Sachen streiten muss, gibt's in Deutschland offenbar gerade keine Probleme. Schönes Wochenende und Gruß aus Schweden.
Ich habe mich auf die Begründung des Bürgers berufen, welche oben im Artikel explizit genannt wird.
Und genau diese Begründung emfinde ich als homophob und rückwärtsgerichtet.
Es kann durchaus andere Standpunkte und Gründe geben, weshalb man gegen diese Beflaggung ist, aber dürber habe ich weder geschrieben noch geurteilt.
Außerdem heißt es auch in dem Artikel, "dass einzelne Ministerien "bei besonderen Anlässen eine Beflaggung überstaatlicher Organisationen" anordnen könne." Und genau das ist hier meiner Meinung nach passiert.
P.S.
@Suppenfrosch;
"...Die Beflaggung des Justizministeriums mit der Regenbogenfahne ist auch regierungsintern umstritten. Die Staatskanzlei verwies auf Anfrage darauf, dass eine Verwaltungsvorschrift diese Beflaggung nicht zulasse. ..."
Wollen Sie denen auch allen Homophobie unterstellen???
@Suppenfrosch;
Was würde wohl passieren, wenn ich mir im Garten mal einfach so, weil es mir gerade in den politischen Kram passt und diese so schön aussieht, die Dienstflagge des Bundespräsidenten hisse?
Wette, dass da ganz schnell ne Streife vorm Garten stünde ...
Bitte versteht doch auch den Bürger:
Ein jeder der diese Flagge anschaut, wird sofort schwul, lesbisch und oder trans und möchte eine Regenbogenfamilie.
Die Heteros sind in Gefahr durch das hissen der Flagge...:-)
es ist schon ein starkes Stück, diejenigen, welche auf Mängel hinweisen, ganz pauschal als Homophob zu verurteilen.
@Suppenfrosch
Ich bezweifle sehr stark, das jeder der gegen die Aktion ist, rückwärtsgerichtet oder homophob ist ... manche erwarten einfach von unseren Ministern etwas mehr Professionalität!!
@Suppenfrosch in deinem Fall ist Nomen est omen. Ach und ich bin nicht besorgt, ich schüttle nur noch den Kopf.
@Suppenfrosch: Was die Einhaltung von Recht und Gedetz mit Homophobie zu tun hat, wird wohl Ihr Geheimnis bleiben! Auf alle Fälle vermehrt sich zunehmend der Trend, Gesetze und Verordnungen willkürlich auszulegen, um politische Intetessen zu erfüllen.
Gute Entscheidung! Und auch eine klare Absage an den ganz offensichtlich rückwärts gerichteten, homophoben "besorgten Bürger"