Sachsen
Das Verwaltungsgericht Dresden weist einen Eilantrag ab. Es sieht keine Verstöße durch das Hissen der Flagge.
Dresden. Die Regenbogenflagge vor dem Justizministerium darf hängen bleiben. Das entschied die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden am Freitag und wies einen Eilantrag dagegen ab, den ein Bürger gestellt hatte. Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne) zeigte sich über den Beschluss erleichtert: "Es ist gut, dass...
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