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Silvesternacht in Connewitz: Arbeitsloser Straßenkünstler ist erster Verurteilter

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Weil er einem Polizisten ein Bein stellte, erhält ein 27-Jähriger eine Bewährungsstrafe. Der Richter ist sich sicher, dass der Angeklagte diesen Jahreswechsel nicht so schnell vergessen wird.


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1313 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    3
    Pixelghost
    09.01.2020

    @OmaundOpa, Sie werden damit leben müssen, dass einige hier nicht ihre Meinung schreiben, sondern einfach nur Daumen hoch oder Daumen runter drücken.

    Stattdessen seine Meinung öffentlich hier hinschreiben? Da bekommt man ja vielleicht sogar rote Daumen. Und das verträgt das Ego dieser Leute nicht.

    Ich habe auch immer mindestens einen, selbst bei Fakten, die man - ohne höchste Urteile studieren zu müssen - in Gesetzen nachlesen oder recherchieren kann (siehe Beamtenbeleidigung, die es im Gesetz nicht gibt - außer gegenüber dem Amt des Bundespräsidenten)

    Ich plädiere schon lange dafür, die grünen und roten Daumen abzuschaffen. Wer hat was zu sagen hat, soll sich äußern oder eben wegbleiben.

  • 1
    4
    Pixelghost
    09.01.2020

    @Hankman, Niemand kann wegen Beamtenbeleidigung, angezeigt, angeklagt oder verurteilt werden.
    Diesen Paragraphen gibt es im Strafgesetzbuch schlichtweg nicht.

  • 7
    6
    christophdoerffel
    08.01.2020

    Mal zum Vergleich: Wenn ein vorbestrafter Fußballhooligan einen Polizisten in vergleichbarer Weise angreift kommt er mit einer Geldstrafe davon.

    https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/fce-fan-fuer-angriff-auf-polizisten-verurteilt-artikel10698257

  • 15
    8
    MisterS
    08.01.2020

    Den geringen Alkoholkonsum des Täters als strafmildernd zu bewerten, finde ich nicht gut. Das ist geradezu eine Aufforderung für folgende Straftaten dieses Klientels. Die Bewertung der Tatnacht des Richters als Silvesterfeierlichkeiten, ist zumindest zweifelhaft. Es handelte sich um linksradikale Randale, in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt. Na ja, vielleicht es heute üblich und entspricht dem Zeitgeist, so Silvester zu feiern.

  • 8
    11
    OmaundOpa
    08.01.2020

    Die Daumen nach unten erschließen sich mir nicht!!!

  • 15
    7
    Hankman
    08.01.2020

    @Lesemuffel: Könnten Sie mal einen Fall als Beispiel anführen, wo ein Mensch, der den Hitlergruß gezeigt hat, richtig hart bestraft wurde? Es zählen nur Fälle, in denen der Angeklagte nicht vorbestraft war und nicht unter Bewährung stand und in denen es wirklich ausschließlich um diese Straftat (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ging, also keine weiteren Delikte in die Strafe einflossen. Und in denen der Angeklagte geständig und reumütig war. Würde mich interessieren. Denn so ist Ihr Kommentar erst mal nur eine flotte Behauptung.

    Im August hat das Amtsgericht Chemnitz einen Mann wegen Zeigens des Hitlergrußes und Beamtenbeleidigung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt - auf Bewährung, obwohl der Mann mehrfach vorbestraft war. Bereits im September 2018 gab es ebenfalls in Chemnitz im Schnellverfahren für mehrfaches Zeigen des Hitlergrußes fünf Monate Haft ohne Bewährung, weil der Angeklagte vorbestraft war. Einen Tag zuvor gab es für einen Angeklagten wegen Zeigens des Hitlergrußes sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung acht Monate auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 2000 Euro. Sie sehen also, es ist keineswegs so einfach, wie Sie behaupten.

  • 20
    3
    gelöschter Nutzer
    08.01.2020

    @Hankman:

    Toll geschrieben! Sie haben offensichtlich erst gelesen (und nicht nur die Überschrift), darüber nachgedacht und dann kommentiert.

    Ein bislang nicht vorbestrafter Mann ohne Einkommen hat einem Polizisten das Bein gestellt. Jetzt ist er vorbestraft, muss einer nicht selbst bestimmten Arbeit für einige Zeit nachgehen, muss sich einen Bewährungshelfer gefallen lassen und läuft Gefahr bei der kleinsten „Dummheit“ eine härtere Strafe zu erhalten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit trägt er, aufgrund der Verurteilung, auch die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten inkl. Gebühren des Pflichtverteidigers).

    Auch er wird es wahrscheinlich nach alledem eine Dummheit nennen. Das Strafmaß ist meines Erachtens mehr als angemessen.

  • 24
    25
    Progress
    08.01.2020

    @hankmann Für solche Untaten, Angriffe auf unsere Polizei wirkt "Bewährung" überhaupt nicht abschreckend. Es gibt Beispiele, wie man konsequent handelt, zB wenn jemand den rechten Arm hebt und im Suff verfassungsfeindlich brüllt, gibt es in der Regel keinerlei Nachsicht. Das sollte auch gelten, wenn jemand versehentlich einem Polizisten ein Bein stellt.

  • 36
    14
    OmaundOpa
    08.01.2020

    Als gezielten Akt gegen die Polizei will er sein ausgestrecktes Bein nicht verstanden wissen.
    Na, was war es denn sonst?!

  • 19
    11
    Hankman
    08.01.2020

    @Manara4: Ja, ich zweifle auch daran, ob sich der Vorwurf des versuchten Mordes noch lange halten lässt. Aber einstweilen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter mit diesem Anfangsverdacht. Letzteres ist also erst mal ein Fakt.

  • 34
    6
    Hankman
    08.01.2020

    @Lesemuffel: Was wäre denn aus Ihrer Sicht eine angemessene Strafe? Lebenslänglich? Haben Sie den Prozess besucht und die Beweisaufnahme verfolgt? Wahrscheinlich nicht. Ich auch nicht. Aber anhand der detaillierten Darstellung im Artikel kann ich das milde Urteil nachvollziehen. Der Mann hat aus Blödheit eine relativ leichte Körperverletzung begangen, war danach einsichtig, kooperativ und geständig - da geht das Urteil in Ordnung, wobei man natürlich auch statt 60 vielleicht 100 Stunden gemeinnützige Arbeit hätte verhängen können. Er gehörte halt nicht zu den Tätern, die Polizisten massiv angegriffen haben. Stellen Sie sich mal vor, Sie würden in Ihrem Leben dummerweise so eine Straftat begehen, obwohl Sie sonst ein gesetzestreuer Mensch sind. Dann wären Sie bestimmt auch froh, wenn ein Richter ohne Schaum vorm Mund und unter Abwägung aller Tatsachen urteilt und nicht darauf guckt, ob Sie nun Lesemuffel oder gescheiterter Straßenkünstler sind.

  • 11
    41
    gelöschter Nutzer
    08.01.2020

    Wirklich die Freie Presse trägt noch immer die Legende des Mordversuches vor sich her. Journalismus könnte hier auch klarstellen agieren. Wegen angeblich versuchten Mordes kommt der Sache näher. Das hier Gewalt gegen Polizisten aufgebauscht wird, auch von der Polizei halte ich genauso für fragwürdig, wie die Gewalt selber und den tagelangen Polizeieinsatz. Wofür wurden dort Polizisten verheizt, warum werden diese Polizisten angegriffen? Fragen an beide Seiten, die zu klären sind.

  • 25
    17
    Progress
    08.01.2020

    Mildes Urteil gegen einen Strasse Künstler. Einfach lächerlich.