Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Verfassungsgerichtshof: Sachsens Polizeigesetz teilweise verfassungswidrig
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Abhören von Telefonen, Erfassung von Autokennzeichen, Videoüberwachung: Manche Gesetzesnormen gehen zu weit, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Die Kläger sprechen von einem „Sieg der Bürgerrechte“.
Registrieren und testen.