Sachsen
Nach massiver Kritik des Landesrechnungshofes sollen Träger von Integrationsprojekten künftig deutlich mehr Bedingungen erfüllen als bisher. Eine Rückkehr zur Extremismusklausel?
Fördergelder für Projekte zur Integration von Migranten werden in Sachsen künftig restriktiver vergeben. Dies sieht eine vom Kabinett beschlossene „Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen“ vor, die seit 24. November gilt und vorerst bis Ende 2024 befristet ist. Das Sozialministerium spricht von einer „Übergangsrichtlinie“. Sie sei in...
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