Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

Versicherungsgründe: Wertsachen im Schwimmbad einschließen

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Tasche auf, Wertsachen raus: Selbst wer nur zur schnellen Abkühlung ins Wasser hüpft, sollte seine Wertgegenstände einschließen. Im Falle eines Diebstahls leistet die Versicherung sonst nicht.

Hamburg (dpa/tmn) - Geld, Handy, Wohnungsschlüssel: Einige Wertgegenstände müssen oftmals auch ins Freibad mit. Vor Ort bietet es sich aber an, die wertvollen Dinge in einen Spind einzuschließen. Denn werden sie in einem unbeobachteten Moment aus der Tasche am Liegeplatz entwendet, sehen Beklaute von ihrer Hausratversicherung keinen Cent. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.

Grundsätzlich schütze die sogenannte Außenversicherung einer Hausratpolice Wertgegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden - aber nur bei Raub, räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahl, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Bricht ein Langfinger also einen fest im Schwimmbad installierten Spind auf, um an die Wertsachen zu gelangen, leistet die Versicherung. Beim sogenannten einfachen Diebstahl aus der Tasche gehen Versicherte leer aus.

Icon zum AppStore
Sie lesen gerade auf die zweitbeste Art!
  • Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
  • E-Paper und News in einer App
  • Push-Nachrichten über den Tag hinweg
Nein Danke. Weiter in dieser Ansicht.